Erstellt am 07.06.2006 um 17:50 Uhr von Kölner
Euer BR hat es dann auch nicht verdient wiedergewählt zu werden, es sei denn (einzige Ausnahme), der BR wurde nach dem 31.05.05 erst gewählt.
Eine Wahl sollte demnach umgehend vonstatten gehen, da Ihr ansonsten eine BR-lose Zeit gerade habt.
Erstellt am 07.06.2006 um 21:16 Uhr von Fayence
Kölner,
nicht ganz richtig, Deine Antwort!
§13 Abs.3 BetrVG
Hat die Amtszeit des BR zu BEGINN des für die regelmäßigen BR-Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen...
Anton,
falls Euer BR vor dem 01.03.2005 gewählt wurde, ist dessen Amt mit 31.5.06 beendet!!
Für eine Wahleinleitung gelten somit alle Bestimmungen für Betriebe ohne Betriebsrat.