Auszählung der Stimmen wenn ein Wahlvorstandsmitglied krank ist !
Wir haben heute Betriebsratwahlen. Laut Wahlausschreiben erfolgt die Auszählung der Stimmen direkt nach der Wahl um 15.00 Uhr.
Heute Morgen hat sich ein Kollege aus dem Wahlvorstand auf noch unbestimmte Zeit krank gemeldet. Ein Ersatzmitglied gibt es nicht.
Kann heute die Auszählung der Stimmen erfolgen oder müssen wir so lange warten, bis der Wahlvorstand wieder komplett ist ?
Vielen Dank schon mal !
Community-Antworten (2)
29.05.2006 um 14:42 Uhr
Wieso kann? Muss, die Stimmenauszählung muss so erfolgen, wie im Wahlausschreiben ausgehängt. Ihr könnt natürlich Wahlhelfer hinzunehmen, die euch helfen, die Stimmen auszuzählen.
29.05.2006 um 15:21 Uhr
Nicht das Wahlausschreiben, sondern Wahlordnung und BetrVG sind gesetzl. Grundlage für Wahlverfahren: Der gesamte WV muß anwesend sein, hinzugezogene Wahlhelfer gelten nicht als WV! Aber: was jetzt machen? Entweder bis zur Genesung warten oder Kollegen bitten, trotz Krankheit zur Auszählung zu kommen oder auszählen und wissen, daß die Wahl dadurch anfechtbar ist. Ob eine allein hierauf gestützte Anfechtung allerdings erfolgreich ist, entscheidet das zuständige Gericht ...
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