Morgen findet die erste Wahlversammlung zur Gründung eines Betriebsrates statt (weniger als 50 Beschäftigte - 3 Betriebsräte sind zu wählen).
Mehrere Fragen dazu:

1. Darf der Arbeitgeber (oder Vertreter wie Filialleiter, Rechtsanwälte, etc) teilnehmen?
2. Wie verhält man sich, wenn er während der Versammlung Einschüchterungsversuche betreibt?
3. Was machen wir, wenn er uns Hausverbot erteilt (oder einzelnen Mitarbeitern)?
4. Dürfen wir einen Anwalt hinzuziehen?

Für eine schnelle Antwort wären wir dankbar.