Erstellt am 18.05.2006 um 18:03 Uhr von Abakus
Der Betriebsrat natürlich.
Erstellt am 18.05.2006 um 18:39 Uhr von jürgen
so natürlich ist das nicht!
der wahlvorstand hat ja euch gewählte mitglieder zur ersten sitzung eingeladen. in dieser sitzung wurde vorstand und stellvertreter gewählt.
mit dieser wahl hat der wahlvorstand ein aushang ans schwarze brett zu hängen, in dem name des 1sten und des 2ten vorstand steht,unterschrift des wahlvorstand und somit ist die aufgabe des wahlvorstand beendet.
eure internen verteilung wer z.b. sicherheitskraft wird usw. müßt ihr ans schwarze brett hängen.
Erstellt am 18.05.2006 um 18:54 Uhr von starlet1
Hallo und danke ersteinmal,
das mit dem wahlvorstand hatte ich mir schon gedacht, war mir aber nicht sicher...
Erstellt am 18.05.2006 um 19:03 Uhr von Mona-Lisa
@jürgen,
so stimmt deine Antwort nicht!
Bei der konstituierenden Sitzung leitet der Vorsitzende des Wahlvorstand`s die Wahl des Wahlleiter`s, dann verlässt er den Raum. In diesem Moment löst sich der Wahlvorstand auf.
Um diesen Aushang am schwarzen Brett muss sich schon der Betriebsrat kümmern, denn es gibt keinen Wahlvorstand mehr!
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 18.05.2006 um 19:11 Uhr von starlet1
ohje, jetzt bin ich gar nicht mehr im bilde...
also muss ich als vorsitzende, diesen aushang machen??
Erstellt am 18.05.2006 um 19:18 Uhr von Ramses II
Stalet,
nein, musst Du nicht!
Du kannst die von Euch betreuten AN auch im Dunkeln darüber lassen!
Erstellt am 18.05.2006 um 19:21 Uhr von Abakus
Es ist so, wie Mona-Lisa schrieb: Nach der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden existiert der Wahlvorstand nicht mehr. Er kann also auch nichts verkünden.
Erstellt am 18.05.2006 um 19:28 Uhr von starlet1
ok, jetzt habe ich es verstanden, vielen dank für die hilfe
Erstellt am 18.05.2006 um 20:15 Uhr von jürgen
Sorry, wir haben es auf den Wahlvorstand abgeschoben *grins*
bei der nächsten wahl machen wir es richtig!
ich bedanke mich auch
mfg. jürgen
Erstellt am 18.05.2006 um 21:17 Uhr von Heini
Hallo Abkus,
fast richtig.
Der Wahlvorstandsvorsitzende läd auf Beschluß des Wahlvorstandes die neuen Mitglieder des Betriebsrates zur konstituierenden Sitzung ein.
Unter der Leitung des Wahlvorstandsvorsitzenden wählen die neuen Betriebsratsmitglieder aus ihren Reihen einen Wahlleiter. Wurde der Wahlleiter gewählt, übergibt der Vorsitzende des Wahlvorstandes dem BR die Wahlunterlagen und verlässt die Sitzung.
Nun ist der Wahlvorstand erloschen.