Bin Ersatzmitglied. Kann ich die Wahl ablehnen?
Auf Wählerliste stehend, mit zwei Kandidaten,- bei einem Betriebsratsmitglied bedingt durch Mitarbeiteranzahl - , nach der heutigen Betriebsratswahl - bin ich als Nachrücker gewählt worden. Kann ich die Wahl innerhalb von drei Tagen ablehnen oder wie würde eine eventuelle Ablehnung der Nachrückerschaft möglich sein. Bitte um eine möglich umgehende Antwort. Wäre dankbar.
Community-Antworten (1)
19.05.2006 um 11:03 Uhr
Du kannst ein formloses Schreiben an den Wahlvostand (innerhalb der 3 Tage) oder jederzeit später an den BR-Vorsitzenden richten, indem Du Deinen Rücktritt (bzw. Nichtannahme des Wahlergebnisses) erklärst. Du bist dann außen vor und kommst als Nachrücker nicht mehr in Frage.
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