Erstellt am 18.05.2006 um 10:22 Uhr von Homeland25
Sieh § 15 der Wahlordnung.
Wird nach dem d'HondtschenZählverfahren ausgewertet: Teilzahlen werden ermittelt und die sieben höchsten Zahlen den Geschlechtern zugewiesen. Da fällt auch nach meiner Rechnung keiner auf das weibl. Geschlecht...
Erstellt am 18.05.2006 um 10:26 Uhr von on
Nein, in Eurem Fall wäre das erst gegeben, wenn:
* Ihr 25 Frauen hättet
oder
* Wenn 9 Sitze zu vergeben gewesen wären.
Ihr solltet jedoch folgendes prüfen:
1. Bei 189 Wahlberechtigten stellt sich dabei die Frage, ob 7 Mitglieder überhaupt korrekt ist. Angenommen Ihr hättet noch 12 Nicht-Wahlberechtigte (z.B. leitende angestellte) hättet Ihr 201 Arbeitnehmer und müsstet 9 Leute wählen.
2. Bei der Minderheitenfrage geht es auch nach den gesamten Beschäftigten, also nicht nur nach den wahlberechtigten. Von daher ist die Frage, ob das Verhältnis wirklich 20:169 ist.
Erstellt am 18.05.2006 um 10:33 Uhr von mumie
Den Frauen steht in diesem Fall kein Mindestsitz zu.
Es ist so, das sich die Wahlordnung und das Betriebsverfassungsgesetz hier widersprechen. Im Betriebsverfassungsgesetz steht, das das Geschlecht in der Minderheit mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Anteil in der Belegschaft im Betriebsrat vertreten sein muß! §15 Absatz 2.
Es gibt jedoch eine Wahlordnung. Und dort steht, das die Sitze nach d´ Hond ausgezählt werden. Wahlordnung §5.
Trotzdem können und sollen sich auch Frauen zur Wahl aufstellen lassen!
Erstellt am 18.05.2006 um 10:36 Uhr von DocPille
@on
die Anzahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich immer nach den
Wahlberechtigten Arbeitnehmern(§9 BetrVG)
Erstellt am 18.05.2006 um 10:56 Uhr von Ramses II
DocPille,
tu uns doch bitte den Gefallen und lies den von Dir zitierten Paragraphen und schreib nicht solchen Unsinn!
on,
lies Dir doch bitte mal § 5 des BetrVG durch. Du hast Unsinn geschrieben.
Erstellt am 18.05.2006 um 11:18 Uhr von DocPille
@Ramses II
weil das wort wahlberechtigt fehlt ab 101?? dann lies mal hier:
https:www.steuernetz.de/homepages/personal/aktuell/synopse.pdf
Davon gibs noch mehr
Erstellt am 18.05.2006 um 11:27 Uhr von Ramses II
DocPille,
Du meinst also dass jetzt alle Gesetzbücher neu geschrieben werden müssen, nur weil der Frank Jahrmarkt es so will?
Schlimm dass es Seiten gibt auf denen die Autoren nicht einmal einfaches abschreiben beherrschen.
Noch schlimmer ist es dass es Menschen gibt die das nicht einmal stört!
Erstellt am 18.05.2006 um 11:35 Uhr von DocPille
@RamsesII
und das sind wohl mehr Menschen als man denkt:
http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kh_005.htm
http://www.igbce.de/portal/site/igbce/menuitem.f9f4600e03b4375902e0c079c5bf21ca/
Erstellt am 18.05.2006 um 11:56 Uhr von DocPille
Und noch ein Urteil,wo nur von Wahlberechtigten gesprochen wird:
http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/recht/entscheidungen/tabv/0042-02.pdf
Erstellt am 18.05.2006 um 12:21 Uhr von Kölner
@DocPille
Ich habe mir Dein LAG-Urteil aus D'dorf (!) mal genauer angeschaut und ersehe dort ebenfalls keinen Widerspruch zu Ramses II' Denkaufgabe.
Ab welcher Betriebsgröße zählen denn Deines Erachtens - wenn überhaupt - jugendliche AN unter 18 Jahren mit...?
Erstellt am 18.05.2006 um 12:38 Uhr von Stinker
Worum geht es hier jetzt eigentlich?
Der Wahlvorstand stellt die Liste der Wahlberechtigten zusammen, oder?
Es sind "189 wahlberechtigte(arbeitnehmer), davon 169 Männer und 20 Frauen".
Anhand dieser konkreten Zahl (und nicht was, wenn, hätte) werden nach dem d'Hondtschen Zählverfahren die Sitze verteilt. Das Ergebnis ist mathematisch eindeutig.
Erstellt am 18.05.2006 um 12:43 Uhr von DocPille
@Stinker
Bleib mal ruhig,brauchst ja nicht mitlesen
@Kölner
Von welcher Zahl gehst du aus wenn Du die Wahlbeteiligung rechnest??
Von der Zahl mit den unter 18 Jahren??
Erstellt am 18.05.2006 um 12:45 Uhr von Kölner
Das ist eben der kleine, aber feine Unterschied in der Schwellenwertberechnung gemäß § 9 BetrVG!
Erstellt am 18.05.2006 um 16:26 Uhr von Ramses II
"Doc"Pille,
willst Du mir jetzt weismachen dass das Internet als basisdemokratisches Medium die Gesetze ändern kann?
Im Betriebsverfassungsgesetz steht es anders drin! Da kannst Du mir mit 5 Millionen erfoogleten Seiten kommen, die ändern für mich das Gesetz nicht!
Erstellt am 18.05.2006 um 18:38 Uhr von DocPille
@RamsesII
Bleib ruhig,ich möchte nicht das sich irgendeiner aufregt.Du hast Recht.
Erstellt am 18.05.2006 um 19:19 Uhr von Ramses II
DocPille,
dann wäre es am besten wenn Du solch unsinnige Antworten von vornherein unterlässt!
Erstellt am 18.05.2006 um 20:16 Uhr von DocPille
@RamsesII
Ich werde mich ab sofort zurückhalten,Du wirst gar nicht merken das ich da bin,wessen Du sicher nicht böse sein wirst.
Ich weiß nicht wie alt Du bist und wie Du aussiehst,aber ich könnte mir vorstellen das wir irgendwann mal Freunde werden.
Du hast bisher keine gute Meinung von mir,stört mich auch nicht,aber
vielleicht wird das ja noch.
Wenn nicht dann eben nicht.
Erstellt am 18.05.2006 um 20:40 Uhr von Ramses II
Haben wir heute Valentinstag?
Erstellt am 18.05.2006 um 20:44 Uhr von DocPille
@RamsesII
Nee,nächste Woche ist Vatertag,komm vorbei,trinken wir einen.