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Minderheitenregelung Geschlecht

S
Sylvia
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben gewählt, es sollten 7 Mitglieder gewählt werden. Wir sind insgesamt 189 wahlberechtigte, davon 169 Männer und 20 Frauen. Laut Wahlvorstand entfällt kein Mindessitz an eine Frau. Ist dies korrekt? Müßte nicht 1 Sitz einer Frau zustehen?

Über eine schnelle Antwort wäre ich dankbar!

3.957019

Community-Antworten (19)

H
Homeland25

18.05.2006 um 12:22 Uhr

Sieh § 15 der Wahlordnung. Wird nach dem d'HondtschenZählverfahren ausgewertet: Teilzahlen werden ermittelt und die sieben höchsten Zahlen den Geschlechtern zugewiesen. Da fällt auch nach meiner Rechnung keiner auf das weibl. Geschlecht...

O
on

18.05.2006 um 12:26 Uhr

Nein, in Eurem Fall wäre das erst gegeben, wenn:

  • Ihr 25 Frauen hättet oder
  • Wenn 9 Sitze zu vergeben gewesen wären.

Ihr solltet jedoch folgendes prüfen:

  1. Bei 189 Wahlberechtigten stellt sich dabei die Frage, ob 7 Mitglieder überhaupt korrekt ist. Angenommen Ihr hättet noch 12 Nicht-Wahlberechtigte (z.B. leitende angestellte) hättet Ihr 201 Arbeitnehmer und müsstet 9 Leute wählen.

  2. Bei der Minderheitenfrage geht es auch nach den gesamten Beschäftigten, also nicht nur nach den wahlberechtigten. Von daher ist die Frage, ob das Verhältnis wirklich 20:169 ist.

M
mumie

18.05.2006 um 12:33 Uhr

Den Frauen steht in diesem Fall kein Mindestsitz zu.

Es ist so, das sich die Wahlordnung und das Betriebsverfassungsgesetz hier widersprechen. Im Betriebsverfassungsgesetz steht, das das Geschlecht in der Minderheit mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Anteil in der Belegschaft im Betriebsrat vertreten sein muß! §15 Absatz 2.

Es gibt jedoch eine Wahlordnung. Und dort steht, das die Sitze nach d´ Hond ausgezählt werden. Wahlordnung §5.

Trotzdem können und sollen sich auch Frauen zur Wahl aufstellen lassen!

D
DocPille

18.05.2006 um 12:36 Uhr

@on

die Anzahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich immer nach den Wahlberechtigten Arbeitnehmern(§9 BetrVG)

RI
Ramses II

18.05.2006 um 12:56 Uhr

DocPille,

tu uns doch bitte den Gefallen und lies den von Dir zitierten Paragraphen und schreib nicht solchen Unsinn!

on,

lies Dir doch bitte mal § 5 des BetrVG durch. Du hast Unsinn geschrieben.

D
DocPille

18.05.2006 um 13:18 Uhr

@Ramses II

weil das wort wahlberechtigt fehlt ab 101?? dann lies mal hier:

https:www.steuernetz.de/homepages/personal/aktuell/synopse.pdf

Davon gibs noch mehr

RI
Ramses II

18.05.2006 um 13:27 Uhr

DocPille,

Du meinst also dass jetzt alle Gesetzbücher neu geschrieben werden müssen, nur weil der Frank Jahrmarkt es so will?

Schlimm dass es Seiten gibt auf denen die Autoren nicht einmal einfaches abschreiben beherrschen. Noch schlimmer ist es dass es Menschen gibt die das nicht einmal stört!

D
DocPille

18.05.2006 um 13:56 Uhr

Und noch ein Urteil,wo nur von Wahlberechtigten gesprochen wird:

http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/recht/entscheidungen/tabv/0042-02.pdf

K
Kölner

18.05.2006 um 14:21 Uhr

@DocPille Ich habe mir Dein LAG-Urteil aus D'dorf (!) mal genauer angeschaut und ersehe dort ebenfalls keinen Widerspruch zu Ramses II' Denkaufgabe.

Ab welcher Betriebsgröße zählen denn Deines Erachtens - wenn überhaupt - jugendliche AN unter 18 Jahren mit...?

S
stinker

18.05.2006 um 14:38 Uhr

Worum geht es hier jetzt eigentlich?

Der Wahlvorstand stellt die Liste der Wahlberechtigten zusammen, oder?

Es sind "189 wahlberechtigte(arbeitnehmer), davon 169 Männer und 20 Frauen".

Anhand dieser konkreten Zahl (und nicht was, wenn, hätte) werden nach dem d'Hondtschen Zählverfahren die Sitze verteilt. Das Ergebnis ist mathematisch eindeutig.

D
DocPille

18.05.2006 um 14:43 Uhr

@Stinker

Bleib mal ruhig,brauchst ja nicht mitlesen

@Kölner

Von welcher Zahl gehst du aus wenn Du die Wahlbeteiligung rechnest?? Von der Zahl mit den unter 18 Jahren??

K
Kölner

18.05.2006 um 14:45 Uhr

Das ist eben der kleine, aber feine Unterschied in der Schwellenwertberechnung gemäß § 9 BetrVG!

RI
Ramses II

18.05.2006 um 18:26 Uhr

"Doc"Pille,

willst Du mir jetzt weismachen dass das Internet als basisdemokratisches Medium die Gesetze ändern kann?

Im Betriebsverfassungsgesetz steht es anders drin! Da kannst Du mir mit 5 Millionen erfoogleten Seiten kommen, die ändern für mich das Gesetz nicht!

D
DocPille

18.05.2006 um 20:38 Uhr

@RamsesII

Bleib ruhig,ich möchte nicht das sich irgendeiner aufregt.Du hast Recht.

RI
Ramses II

18.05.2006 um 21:19 Uhr

DocPille,

dann wäre es am besten wenn Du solch unsinnige Antworten von vornherein unterlässt!

D
DocPille

18.05.2006 um 22:16 Uhr

@RamsesII

Ich werde mich ab sofort zurückhalten,Du wirst gar nicht merken das ich da bin,wessen Du sicher nicht böse sein wirst. Ich weiß nicht wie alt Du bist und wie Du aussiehst,aber ich könnte mir vorstellen das wir irgendwann mal Freunde werden. Du hast bisher keine gute Meinung von mir,stört mich auch nicht,aber vielleicht wird das ja noch. Wenn nicht dann eben nicht.

RI
Ramses II

18.05.2006 um 22:40 Uhr

Haben wir heute Valentinstag?

D
DocPille

18.05.2006 um 22:44 Uhr

@RamsesII

Nee,nächste Woche ist Vatertag,komm vorbei,trinken wir einen.

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