Erstellt am 17.05.2006 um 09:04 Uhr von viktor
Ja - warum denn nicht. Gruppenleiter sind Arbeitnehmer. Nichtwählbar sind leitende Angestellte im Sinne des § 5 BetrVG
Erstellt am 17.05.2006 um 09:06 Uhr von p.g.
Ergänzend:
Er muß mindestens 6 Monate im Betrieb sein und mindestens 18 Jahre alt sein.