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Zeitpunkt des Öffnens der Briefwahlunterlagen?

O
on
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns wird es voraussichtlich ca. 150-200 Briefwähler geben. Das führt zu dem organisatorischen Problem, wann diese geöffnet und der Wahlurne zugeführt werden.

Die Wahlordnung sagt "unmittelbar vor dem Ende". Das Ende ist bei uns um 18:00 Uhr.

Angenommen es sind 180 Briefe und jeder Brief würde 30 Sekunden Bearbeitungszeit benötigen (öffnen, im Wählerverzeichnis aushaken, in die Urne werfen), dann wären das immerhin 1,5 Stunden (Falls wir 1 Minute pro Brief benötigen wären es sogar 3 Stunden).

Wenn wir also gegen 16:30 Uhr anfangen, wären wir vermutlich gegen 18:00 Uhr fertig, vielleicht aber auch erst um 19:30 Uhr.

Wenn wir 17:59 anfangen, wären wir gegen 19:30 Uhr fertig, vielleicht aber auch erst um 21:00 Uhr.

Wann fangen wir also am besten an ? (Anmerkung: Da die Auszählung ja öffentlich ist und die anwesenden Kollegen ja auch das Ergebnis noch erfahren wollen, würden wir gerne so anfangen, dass wir gegen 18:00 Uhr wirklich alle drin haben und mit der Auszählung starten können. )

3.28303

Community-Antworten (3)

E
Erwin

16.05.2006 um 14:44 Uhr

  1. Verpflichtet vorher 10 Wahlhelfer.
  2. Nach dem Gesetz anfangen.

Damit ist das Problem, nach Deiner Rechnung, in 9 Minuten gelöst.

O
on

16.05.2006 um 15:06 Uhr

Nach Deiner Theorie bräuchten wir 40 Leute, da ich die 30 Sekunden unter der Annahme von 4 Wahlvorständen/helfern gemacht hatte:

  1. Rückumschlag öffnen
  2. Inhalt prüfen (1 Erklärung, 1 Stimmzettelumschlag)
  3. In Wählerverzeichnis aushaken
  4. In die Urne werfen

Wenn 40 Leute in 180 Briefen herumwuseln, sind wir zwar schnell fertig ...

... ich bezweifel jedoch, dass danach genau diejenigen ausgehakt sind, die dabei waren und dass alle Formalia korrekt geprüft wurden.

F
Fayence

16.05.2006 um 15:20 Uhr

@ On

  1. Briefwahlunterlagen dürfen NUR von einem Mitglied des WV geöffnet werden!

  2. Unmittelbar vor Ende bedeutet = Ende Stimmabgabe. Wenn Ihr diesen Termin auf 18.00 Uhr gelegt habt, dürft Ihr zu diesem Zeitpunkt mit dem Öffnen der Briefwahlunterlagen beginnen und nicht 1 1/2 Std. vorher.

Im §26 WO steht nichts von Wahlhelfern in Bezug auf die schriftliche Stimmabgabe! Und ehrlich gesagt kann ich Euer organisatorisches Problem nicht nachvollziehen. Die ordnungsgemässe Öffnung und Prüfung der Briefwahlunterlagen dauert eben so lange, bis ihr fertig seid!

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