Erstellt am 08.05.2006 um 11:19 Uhr von viktor
Der Wahlvorschlag muss bei der im Wahlausschreiben genannten Adresse abgegeben werden.
Erstellt am 08.05.2006 um 11:39 Uhr von Mona-Lisa
Benjamin,
jeder vom Wahlvorstand kann den Wahlvorschlag annehmen und quittieren.
Der Wahlvorschlag ist, sollte er als in Ordnung eingestuft sein, gültig.
Erstellt am 08.05.2006 um 12:46 Uhr von viktor
noch einmal an Benjamin. Deine Frage verstehe ich so, dass lediglich ein Kandidat bekundet hat, sich auf eine Vorschlagsliste eintragen zu lassen?? Grundsätzlich ist es aber so, das nicht der Wahlvorstand die Wahlvorschlagsliste erstellt. Dies müssen die Kandidaten schon selbst tun. Natürlich kann auch ein Wahlvorstandsmitglied selbst kandidieren und als solcher die Vorschlagsliste erstellen. Das Vorstandsmitglied hätte Dir sagen können, wer für die Liste zuständig ist (sollte er mitbekommen haben). Ist die Liste dann fertig erstellt (mit allen Unterschriften der Kandidaten und Stützunterschriften) wird sie beim Wahlvorstand eingereicht.
Wenn Du nicht auf der Liste stehst aber die Einreichungsfrist noch nicht verstrichen ist, kannst Du selbst einen Wahlvorschlag einrichen. Wie dieser aussehen muss und wieviele Unterschriften erforderlich sind, kannst Du in der Wahlhilfesoftware der W.A.F. und dem Wahlausschreiben ersehen.