Altersteilzeitkräfte - wahlberechtigt in der Passivphase?
Sind Altersteilzeitkräfte im passiven Teil dieses Jahr 2006 wahlberechtigt, wenn sie sich seit 2005 im passiven Teil befinden.
Und falls nicht, wo steht das.
Community-Antworten (3)
04.05.2006 um 16:56 Uhr
Laut BAG sind Altersteilzeitler, die sich in der Freistellungsphase (beim Blockmodell) befinden weder wählbar noch wahlberechtigt, da sie dann nicht mehr in den Betrieb eingegliedert sind. Such mal ein bißchen mit der Suchfunktion, dieses Thema wurde schon mehrfach hier diskutiert
04.05.2006 um 18:23 Uhr
Und was ist wenn die Wahlen schon gelaufen sind? Mangels Unwissenheit wußte das keiner im Betrieb. Hätte man vor der Wahl darauf hinweisen müssen???
04.05.2006 um 18:31 Uhr
Dann sind sie anfechtbar, aber das geht ja (mit Fristablauf) vorüber.......
Verwandte Themen
Wahlberechtigt in der Altersteilzeit - Passivphase
ÄlterViele unserer AN befinden sich in einem ATZ-Blockmodell in ihrer Passivphase. Sie kehren bis zum Ende ihrer Altersteilzeit nicht wieder in den Arbeitsprozess zurück. Sind sie wahlberechtigt und müsse
Wahlhelfer - dürfen MA in der Passivphase der Altersteilzeit als Wahlhelfer fungieren?
ÄlterDürfen Mitarbeiter die sich in der passivphase der Altersteilzeit befinden als Wahlhelfer fungieren ?
AN in der Passivphase der Altersteilzeit - sind die wahlberechtigt?
ÄlterMorgen zusammen! Sind ehemalige aktive Mitarbeiter die sich jetzt in der passiven Phase der Altersteilzeit befinden wahlberechtigt bei der bevorstehenden BR-Wahl?
Wahlberechtigung - besteht die in der Passivphase der Altersteilzeit?
ÄlterSind Kollegen im passiven Zeitraum der Altersteilzeit wahlberechtigt?
Betriebratswahl: Sind die Ehefrauen der Geschäftsführer eines eingetragenen Vereins wahlberechtigt?
ÄlterHallo, ich hätte folgende Frage bezüglich der bei uns anstehenden Betriebratswahl: Unser Betrieb hat die Rechtsform eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins. Es sind 107 Mitarbeiter (exklusive