Wahlberechtigt in der Altersteilzeit - Passivphase
Viele unserer AN befinden sich in einem ATZ-Blockmodell in ihrer Passivphase. Sie kehren bis zum Ende ihrer Altersteilzeit nicht wieder in den Arbeitsprozess zurück. Sind sie wahlberechtigt und müssen demzufolge 2006 ín der Wählerliste erscheinen?
Community-Antworten (3)
29.12.2005 um 17:19 Uhr
Sie sind nicht wahlberechtigt, weil sie nicht mehr aktiv mit dem Firmengeschehen verbunden sind. In die Wählerliste brauchen sie demnach auch nicht aufgeführt werden.
30.12.2005 um 09:34 Uhr
Würde das bedeuten, wenn AN in ATZ nicht mehr in der Wählerliste erscheinen - also die Zahl der Wahlberechtigten sinkt, dass sich u.U. die Zahl der BR-Mitglieder entsprechend reduziert? Dieser Effekt wäre dann wiederum aus Sicht des Wahlvorstandes nicht erwünscht.
30.12.2005 um 11:35 Uhr
Dieser Effekt tritt aber ein. Die AN , die sich bei einem Blockmodell in der Freistellungphase befinden, und nur diese, verlieren das aktive und passive Wahlrecht. Betr.VG § 8 Wählbarkeit, Absatz 2, Satz 1
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