Chef oder Vetreter sitzt im Wahlbüro - ist das rechtens?
Zugang und Aufenthalt im Wahlbüro
Community-Antworten (4)
03.05.2006 um 21:20 Uhr
Hat jeder Wahlberechtigte und der Arbeitgeber bei berechtigten Interesse.
03.05.2006 um 21:21 Uhr
Nur bei der Auszählung. Um die Wahlen störungsfrei hinzubekommen, kann der WV den Chef im Zweifel gar des Raumes verweisen.
04.05.2006 um 10:42 Uhr
Moins!
Hier sind in früheren Threads schon solche Themen behandelt worden. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass der Chef nichts - ausser die Kostenübernahme und den Erhalt der abschliessenden Informationen, mit der BR-Wahl zu tun hat. Im Gegenteil würde ich das als gesetzeswidrige Beeinflussung der Wahl ansehen, wenn der Chef kontrolliert, wer in seiner Arbeitszeit wählen geht.
Es sei denn, der AG hat die BR-Wahl ins Rollen gebracht. Aber auch dann würde ich es nicht dulden.
Benno
04.05.2006 um 17:55 Uhr
ja klar dulden tu ich das ja auch nicht, aber was soll ich dagegen machen? unser chef setzt sich nicht selber rein sonder seine sekretärin! und entfernen? da müsste ich die polizei rufen das ich die rausbekommen, dass zweifle ich jedoch an das die was unternehmen würde, mir fehlt da einfach die rechtlich handhabe! ich nehme an, dass aus diesem grund die hälfte wieder nicht wählen kommt!
gruss Markus
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