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Vor der eigentlichen Wahl wählen ????? Ist das zulässig ??

B
Black
Apr 2018 bearbeitet

hallo zusammen wir haben nächste woche betriebsratswahlen und unser wahlvorstand lässt schon seit 2 wochen alle mitarbeiter ins wahlbüro kommen und sagt ihnen,dass sie schon wählen können wenn sie wollen der BR fängt die kollegen ab und führt sie zum wahlbüro da wir eine listenwahl haben und eigentlich sehr zuversichtlich sind viele stimmen zu bekommen,stellt sich mir die frage,warum machen die das, obwohl die wahlortnung genau sagt wer an einer briefwahl teilnehmen darf und wer nicht gibt es dort irgend eine hintertür die das erlaubt? die gewerkschaft sagt dazu,dass die wahl nicht anfechtbar ist,da man ja angeblich keinen nachteil hat und eine persönlichkeitswerbung des BR erlaubt sei die mitarbeiter haben gesagt das sie keine freizeit am wahltag haben!!!

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Community-Antworten (3)

A
Abakus

03.03.2006 um 22:27 Uhr

Das Verfahren ist absolut unzulässig. Der BR darf niemanden abfangen und zum Wahlbüro führen.

Empfehle: Einstweilige Verfügung, Wahl anhalten!

B
Black

04.03.2006 um 14:03 Uhr

danke für deinen tipp aber wie und wo kann man diese einstweilige verfügung erstellen? ich dachte wir haben nur die möglichkeit,die wahl .nach der stimmenauszählung anzufechten (bis 14 tage nach eigentlicher wahl) die leute die gestern auf grund der aussage einiger kollegen (wir haben schon gewählt) auch schon wählen wollten,wurden wieder mit dem verweiss weggeschickt,dass die wahlen erst dienstag beginnen man munkelt das eine liste schon 400 stimmen hat (an jedem gerücht ist irgend etwas dran) ich vertraue dem wahlvorstand nicht und frage mich was wir jetzt tun können um unser und das recht der kollegen auf eine faire wahl zu bekommen

A
Abakus

04.03.2006 um 17:06 Uhr

Die einstweilige Verfügung muß beim Arbeitsgericht beantragt werden. Ihr solltet am Montag zum Anwalt gehen, der den Antrag SOFORT einreichen muß.

Mir scheint, das Verfahren des BR, offenbar in Zusammenarbeit mit dem WV, führt nicht nur zur Anfechtbarkeit, sondern zur NICHTIGKEIT der Wahl. Wenn die Wahl so kurzfristig gestoppt wird, führt das zu einer betriebsratslosen Zeit. Das ist übel. Aber wenn die Wahl nichtig ist, habt ihr noch viel längere Zeit keinen rechtmäßigen Betriebsrat, da Nichtigkeit auch rückwirkend alle Handlungen des Betriebsrates ungültig macht.

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