betriebsratswahl.deSeminare

GBR-keine mehrheit für Vorsitzenden

B
BRWB2018
Jan 2021 bearbeitet

Was ist, wenn sich kein Kandidat für den GBR Vorsitz findet, bzw. wenn nur 1 Kandidat und der bekommt nicht die Mehrheit?

76301

Community-Antworten (1)

C
celestro

11.06.2018 um 19:01 Uhr

"Die relative Mehrheit ist im BetrVG in der Regel -- soweit nichts anderes bestimmt ist -- bei Mehrheitswahlen anzuwenden. Typisch hierfür ist die Wahl eines Vorsitzenden und Stellvertreters (BR, GBR, KBR, JAV, GJAV). Bei mehreren Bewerbern ist derjenige gewählt, der die meisten Stimmen im Verhältnis zu Anderen hat. Bei nur einem Bewerber genügt danach bereits eine Stimme für die Wahl, da es bei Wahlen keine "Nein-Stimmen" gibt.

Quelle: https://www.betriebsrat.com/lexikon/mehrheit"

Demnach würde ich mal darauf tippen, daß Ihr hier eine völlig falsche Ansicht der notwendigen "Mehrheit" hattet, oder ?

Ihre Antwort