betriebsratswahl.deSeminare

BR-Wahlanfechtung - welche Gründe gibt es?

M
Maria
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum, ich brauche eure Hilfe. Wie lange muß das Wahlausschreiben, die Vorschlaglisten bei Listenwahl ausgehängt sein, und muß eine Wählerliste ebenfalls ausgehängt werden? Falls diese Teile der Wahlordnung nicht eingehalten wurden, ist das ein Grund zur Wahlanfechtung? Ich bedanke mich im voraus. Maria

3.78204

Community-Antworten (4)

W
w-j-l

02.05.2006 um 00:07 Uhr

Siehe §3 der WO: Bis zum letzten Tag der Stimmabgabe, und zwar sowohl Wahlausschreiben als auch Vorschlagslisten.

Die Wählerliste muss nicht ausgehängt werden. Sie muss an einem Ort ausliegen, an dem sie eingesehen werden kann. Der Ort ist im Wahlausschreiben anzugeben. Die Wählerliste kann natürlich auch zusätzlich im Intranet veröffentlicht werden.

Letzte Frage: Ja, das ist ein Anfechtungsgrund. Ob eine Wahl dann allerdings ungültig ist, entscheidet das Gericht.

M
Maria

02.05.2006 um 00:27 Uhr

Danke für die Antwort w-j-l Ich meinte eigentlich, wie lange vor der Wahl das Wahlausschreiben und die Vorschlagslisten ausgehängt sein müssen. Maria

R
Robby

02.05.2006 um 00:48 Uhr

Hallo Also das Wahlausschreiben mindestens 6 Wochen vor dem ersten Termin der Stimmabgabe. Die Wahlvorschläge haben bis zum Tag der Wahl Aushangpflicht. Die Wählerliste liegt beim Wahlvorstand aus ,da zu muss der Ort und die Zeit der Einsichtnahme angegeben sein

F
Fayence

02.05.2006 um 12:26 Uhr

Die Vorschlagslisten müssen spätestens 1 Woche vor Stimmabgabe ausgehängt sein. Und ein Wahlausschreiben kann nicht vor der Wahl ausgehängt sein, dieses leitet die Wahl nämlich erst offiziell ein.

Ihre Antwort