Erstellt am 01.05.2006 um 11:19 Uhr von w-j-l
Sollte schon die ausreichende Menge sein. Ihr müßt ja grundsätzlich damit rechnen, dass alle AN zur Wahl kommen.
§19 (WO) Der Betriebsrat hat die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren.
Däubler RN 1
Unter Wahlakten sind die gesamten Wahlunterlagen im weitesten Sinne einschließlich der Stimmzettel zu verstehen (FKHES, Rn. 1). Gemeint sind somit alle Schrift- und Druckstücke, die der WV bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl gefertigt hat oder die ihm zugegangen sind. Dazu gehören z. B. das Wahlausschreiben, die erfolgten Aushänge, die Vorschlagslisten, die Bekanntmachungen des WV und seine Niederschriften, der Schriftwechsel des WV, die Stimmzettel und die Freiumschläge für die schriftliche Stimmabgabe.
Ihr müßt ja damit rechnen, dass sich unter Umständen auch eine Wahlanfechtung auf den Stimmzettel beziehen könnte.
Erstellt am 01.05.2006 um 13:54 Uhr von Fayence
@ w-j-l
Habe dieses anders gesehen und maria s. diese Frage wie folgt beantwortet. Nämlich, die ungenutzten Stimmzettel zu entwerten (z.B. zu lochen) und dann zu vernichten.
Die Aufbewahrung ungenutzer Stimmzettel macht für mich nur dann Sinn, wenn auch die Anzahl in den Wahlunterlagen dokumentiert werden muss. Selbst wenn sich eine Wahlanfechtung auf den Stimmzettel beziehen würde, steht davon mehr als 1 in den Wahlunterlagen zur Verfügung.
Erstellt am 01.05.2006 um 14:30 Uhr von w-j-l
Hallo Fayence,
ich war auch überrascht, das bei Däubler so zu lesen. Deshalb habe ich es hier mal so reingestellt. Ich wollte zunächst so ähnlich antworten wie Du.
Wir haben nur 5 Stimmzettel als Muster mit den Wahlunterlagen abgeheftet, und grundsätzlich sehe ich auch keinen Sinn darin, mehr aufzubewaren. Insbesondere weil ich mir in diesem Zusammenhang auch keinen Grund vorstellen kann, aus dem die Wahl nichtig sein könnte.
Erstellt am 01.05.2006 um 17:44 Uhr von maria s.
Hallo,
bei uns geht es tatsächich um eine Wahlanfechtung. Es ist für uns sehr wichtig wieviele Stimmzettel wir zugeschickt bekamen, den wenn wir 100 Mitarbeiter sind, brauchen wir ja auch nur 100 Stimmzettel (evtl. ein paar Muster).
Es muss doch bestimmt dokumentiert werden, wieviel Stimmzettel man bekommt. Weil die verbrauchten Stimmzettel (angenommen 83), da müssen doch noch 17 leere Stimmzettel vorhanden sein. und nicht nur 2.
So kann mann doch davon ausgehen, dass die restlichen 15 Stimmzettel auch noch benutzt und ausgetauscht worden sind. Was bei uns möglich gewesen wäre, denn wie hatten 3 Sdt. Mittagspause. Und der alte BRV hatte, den Schlüssel von der Urne und vom Wahlbüro. Er wusste , dass wir (BR) ihn verabschieden wollten, der größte Teil der Belegschaft wollte ihn auch nicht mehr als BRV haben. Uns nun gewann er mit 15 Stimmen Vorsprung, was schon sehr verdächtig ist.
Was kann man dagegen tun oder gibt es da ein Gesetz?
Danke
maria s.
Erstellt am 01.05.2006 um 18:27 Uhr von Kölner
@maria s.
Leere Stimmzettel sind leere Stimmzettel - sie werden m.E. in ausreichender Zahl hergestellt und bei Nichtbenutzung vernichtet.
Auf die Anzahl kann es demnach auch nach Abschluss der Wahl nicht ankommen, da ja auch die Auszählung öffentlich ist und die Urne (hoffentlich) während der Mittagspause versiegelt wurde/beobachtet wurde.
@w-j-l
Däubler kann m.E. nur die verwerteten Stimmzettel meinen, die aufzubewahren sind...