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Kann man die Wahl anfechten, oder welche Möglichkeiten gibt es sonst noch?

L
Lizzy
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns im Betrieb wurde die Wahl zum Betriebsrat Freitags und Samstags durchgeführt. Donnerstags stellte der Wahlvorstand keine Briefwahlunterlagen mehr zur Verfügung, somit konnten mehrer Betriebangehörige ihre Stimme nicht abgeben. Der Wahlvorstand der auch auf der Liste 1 stand, verhinderte dadurch, dass 2 Mitglieder der Liste 3 ihr Stimme abgeben konnten. Kann man die Wahl anfechten, oder welche Möglichkeiten gibt es sonst noch?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

30.04.2006 um 15:43 Uhr

Wenn der WV nicht mit Sicherheit annehmen konte, dass die beiden Kollegen persönlich ihre Stimme hätten abgeben können, hat er nicht korrekt gehandelt. Ob dadurch eine Wahlanfechtung begründbar möglich sein wird, wird auch davon abhängen, welche Gründe der AN angibt, die seine Abwesenheit an den Wahltagen bedingte. Auch muss sich der WV fragen lassen, warum er die Aushändigung der Briefwahlunterlagen verweigerte.

Warum kann/hat ein AN "nur/erst" einen Tag vor der Wahl einen Antrag auf Briefwahl gestellt?

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