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Änderung der Mitarbeiterzahl vor der Wahl - was tun ?

R
Rolle
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir brauchen Hilfe.

Am 3. Mai wählen wir unseren neuen BR. Derzeit 182 Wahlberechtigte, also 7 BR Mitglieder sind zu wählen, Wahlausschreiben hängt, soweit alles Bestens. Am 26. April teilt der Geschäftsführer in einer Mitarbeiterversammlung mit, dass in diesem Jahr die Belegschaft um 25 Mitarbeiter, und im kommenden Jahr nochmals um 50 Mitarbeiter aufgerstockt werden soll. Die ersten Anzeigen in den Zeitungen zur Personalsuche waren bereits. Wir kommem also leicht über die magische Grenze von 200 Mitarbeitern. Wie sollen wir uns verhalten. Kann das Wahlauschreiben noch geändert werden???, oder muss dann neu gewählt werden???, wie ist die Rechtslage. Für Eure Hilfe bedankt sich

Rolle

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Community-Antworten (4)

M
merlin

28.04.2006 um 09:08 Uhr

Guten Morgen, also, im Kommentar von Däubler/Kitting ist zu lesen (§ 13 RN 7 ff), daß neu gewählt werden muß, wenn z.B. ein Ansteigen der regelmäßig beschäftigten AN um wenigstens die Hälfte erfolgt ist, mindestens aber um 50: "Beide Voraussetzungen müssen vorliegen". Entscheidend ist die Anzahl der regelmäßig Beschäftigten, nicht der Wahlberechtigten. Wieviele sind das denn bei Euch? Das schon ausgehängte Wahlausschreiben darf dahingehend ohnehin nicht geändert werden. Gruß, Merlin

R
Rolle

28.04.2006 um 09:28 Uhr

Hallo Merlin, Danke für die schnelle Antwort. Die Anzahl der regelmäßig Beschäftigten düfte bei ca. 150 liegen.

Gruß Rolle

D
DocPille

28.04.2006 um 10:12 Uhr

@Merlin

Mit Ablauf von 24 Monaten seit dem Tag der Wahl,erst dann kommt es zu Neuwahlen,wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind.

M
merlin

28.04.2006 um 10:41 Uhr

Eigentlich hatte ich Rolle um ca. 7.30 Uhr noch geantwortet, daß das bedeuten würde, daß sie innerhalb von 24 Monaten ab Wahl einen "Zuwachs" von mindestens 75 AN bekommen müssten, um neu wählen zu müssen, aber die Antwort taucht nirgends auf

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