Personen oder Listenwahl - woher weiß ich welche Wahl?
Hallo ich habe mal eine frage ab welchen Zeitpunkt steht eigentlich fest ob es eine Personen oder Listenwahl ist und muß ich als unerfahrener neu Kandidat aufgeklärt werden was für ein Wahl verfahren angewandt wird
Community-Antworten (4)
26.04.2006 um 21:25 Uhr
Bis eine Betriebsgröße von 50 wahlberechtigten MA ist immer eine Personenwahl. Zwischen 51 und 100 MA findet eine Listenwahl statt aber man kann mit der GL eine Personenwahl vereinbaren. Ab 101 MA gibts immer eine Listenwahl.
26.04.2006 um 22:40 Uhr
Nööö, eine Listenwahl gibt es nur dann wenn mind. 2 Listen eingereicht wurden. Auch ein Betrieb mit 10000 MA kann Personenwahl durchführen wenn alle Kandidaten auf einer Liste stehen.
27.04.2006 um 09:00 Uhr
@Kleine Hexe, hast natürlich Recht. Wenn nur eine Liste dann natürlich Persönlichkeitswahl. Aber das versteht sich doch dann von selbst.
27.04.2006 um 10:28 Uhr
"Ab 101 MA gibts immer eine Listenwahl"
Nicht wenn man es so formuliert ;-)
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