Hallo, wir sind mitten in der Betriebsratwahl und zwei Personen aus dem Wahlvorstand werden jetzt in eine Tochtergesellschaft wechseln.
Die Tochter hat keinen BR und die Mitarbeiter sind bei uns wahlberechtigt aber nicht wählbar.
Müssen die beiden aus dem Wahlvorstand zurücktreten und müssen die auch auf der Wählerliste angepasst werden mit dem aktiven und passiven Wahlrecht?
Danke für Infos!