Wegen längerer AU keine Info über BR-Wahl erhalten - ist die Wahl dennoch gültig?
Hallo,
sind BR- Wahlen, von welchen die wegen AU oder zuminestens längerer AU fehlenden AN keine Informationen erhalten und somit nicht wählen können, gültig ?
Theo Westfalen
Community-Antworten (1)
25.04.2006 um 10:04 Uhr
Hallo Theo Westfalen, die Wahlen sind gültig!
Schriftliche Wahlunterlagen gem. §24 WO müssen nur den AN durch den WV unaufgefordert zugesandt werden, welche aufgrund der Eigenart ihre Beschäftigungsverhältnisses nicht im Betrieb anwesend sein können.
Eine AU stellt einen persönlichen Hinderungsgrund dar, diese Kollegen hätten die Wahlunterlagen selbst anfordern müssen (§24 Abs.1 WO).
Fayence
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