Erstellt am 21.04.2006 um 18:37 Uhr von MC-G
Vorsicht! Wenn noch andere für diese Liste Stützunterschriften geleistet haben, könnte die Wahl sogar angefochten werden! Ich kenne einen Fall, da hat dies zum Abbruch der Wahl geführt!
Erstellt am 21.04.2006 um 18:56 Uhr von Kölner
@on
Wenn die Liste alle anderen Formalkriterien erfüllt ist diese Liste gültig. vgl. auch § 6 Abs. 4 WO.
@MC-G
Was für ein Murks!
Bitte schreibe nicht solche Sachen, wenn Du entweder nicht aufmerksam genug die Fragestellung gelesen hast oder Du auf der anderen Seite etwas gelesen hast, was absolut nichts mit diesem Fall zu tun hat!
Erstellt am 22.04.2006 um 09:37 Uhr von Klaus
@Kölner:
Die Gültigkeit der Liste würde ich auch bejahen, allerdings glaube ich nicht, dass der benannte Listenvertreter nun auch tatsächlich der Listenvertreter geworden ist.
Für die, die dies nicht nachlesen wollen, sei hier nochmal der §5(4) Satz 1 WO zitiert:
"Wenn kein anderer Unterzeichner der Vorschlagsliste ausdrücklich als Listenvertreter bezeichnet ist, wird die oder der an erster Stelle Unterzeichnete als Listenvertreterin oder Listenvertreter angesehen."
Mit "Unterzeichner der Vorschlagsliste" sind meinem Verständnis nach keine Stützunterschriftenleister, sondern die Wahlbewerber selbst gemeint. Da kein Unterzeichner der Vorschlagsliste als Listenvertreter benannt wurde, sondern jemand anderer, sollte nun eigentlich der an erster Stelle Unterzeichnete der Listenvertreter sein.
Oder sehen das die Herren Kittner, Fitting usw. wieder mal anders?
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 22.04.2006 um 09:45 Uhr von Kölner
@Klaus
Däubler und Fitting sehen es anders...der Witz daran ist: Auch die Gerichte sehen das wie Däubler und Fitting.
Erstellt am 22.04.2006 um 09:48 Uhr von Fayence
Guten Morgen Klaus,
ich bin zwar nicht Kölner, aber Du liegst falsch!
Mit "Unterzeichner der Vorschlagsliste" sind die Leister von Stützunterschriften und nicht die Wahlbewerber gemeint. Da können die Kommentatoren des BertrVG auch nichts anderes meinen.
Im übrigen muss ein Wahlbewerber auf einem Wahlvorschlag gar nichts unterschreiben, kann also auch nicht gemeint sein.
Gruß
Fayence
Erstellt am 22.04.2006 um 10:05 Uhr von Klaus
Grmpf...
So früh am Morgen und schon so daneben gelegen.
Na gut, bald ist auch bei uns die Wahl gelaufen und dann habe ich ein paar neue Bücher zum Lesen ;-).
Ich habe mich wohl von den Wahlvorschlagsformularen blenden lassen, die unser WV rausgegeben hat. Da befindet sich neben den Kandidaten auch gleich ein Feld für die Unterschrift zur Zustimmung zur Aufnahme in die Liste.
Viele Grüße
Klaus