Hallo,

bei uns im Betrieb ist die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen verstrichen.
Leider gibt es nur eine Liste mit 2 Kandidaten von 3 mögliche Betriebsratsmitglieddern. Muss die Wahl jetzt neu angesetzt werden oder kann die Wahl nach hinten verlegt und die Frist zur Einr. neuer Vorschläge neu gesetzt werden, bzw. kann die Wahl trotzdem stattfinden?
In §7 steht, dass der BR neu gewählt werden muss wenn die Anzahl der BR-Mitglieder unter die erf. Anzahl gesunken ist.
In $21 steht, dass bis zur Neuwahl von der erniedrigten Anzahl auszugehen ist.

???

Im voraus Danke,
Werner