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Nachrückkandidaten nach Geschlecht sortiert?

J
JohnKorn
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ich hab einige Fragen, hier die erste. Wir wählen einen 5er Betriebsrat im vereinfachten, einstufigen Verfahren und haben 15 KandidatInnen. Die Männer sind das Minderheitengeschlecht und erhalten 2 Sitze. Wie werden Nachrückmitglieder bestimmt? Unabhängig vom Geschlecht? So hatte ich es aus anderen Postings herausgelesen. Aber was passiert, wenn nur die 2 Männersitze belegt werden und einer dieser Männer dauerhaft aus dem Betriebsrat ausscheidet? Wird dann der nächstbeste Mann Nachrücker oder der Nachrückkandidat mit den meisten Stimmen, was in diesem fiktiven Beispiel eine Frau wäre.

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Community-Antworten (4)

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w-j-l

20.04.2006 um 23:35 Uhr

Das Nachrücken muss so gestaltet sein, dass die Mindest-Sitzquote für das Minderheitengeschlecht immer erfüllt ist.

Wenn in eurem Fall nur 2 Männer im BR sind, und einer ausscheidet (bzw. auch nur temporär verhindert ist) dann muss ein Mann nachrücken.

Wenn 3 oder mehr Männer im BR sind, dann erfolgt das Nachrücken zunächst in der Reihenfolge der Stimmzahlen der Wahl.

F
Fayence

21.04.2006 um 00:14 Uhr

Kleine Korrektur!

Die Mindestsitzanspruch muss bzw. kann natürlich nur solange beachtet werden, wie auch potentielle Nachrücker des Minderheitengeschlechts vorhanden sind. Nur wenn der Sitzanspruch = 2 unterschritten wird, ist in Eurem Fall der Mann mit der nächst höheren Stimmanzahl der "nächstbeste" Nachrücker.

Ansonsten ist der oder die KandidatIn mit der nächst höheren Stimmanzahl das erste nachrückende Ersatzmitglied.

W
w-j-l

21.04.2006 um 00:40 Uhr

Sicher, danke Fayence, absolut richtig.

J
JohnKorn

21.04.2006 um 03:08 Uhr

Vielen Dank. So inetwa hatte ich es mir auch vorgestellt.

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