Betriebsratswahl - Liste wurde vom WV nicht akzeptiert - was tun ?
Der Wahlvorstand hat die 2. Liste mit 7 Kandidaten gelöscht, weil nachdem wir 2 stützerstimmen hatten ein 7 Kanditat sich mit zur Wahl aufgestellt hat. Von den benötigten 33 stimmen hatten wir 60!! Darf der Wahlvorstand diese Liste streichen?? Der Wahlvorstand beruft sich auf §8, nennt aber keinen unterpunkt!!
wie solen wir verfahren?
Community-Antworten (1)
20.04.2006 um 19:03 Uhr
Hallo spider2110, der Wahlvorstand hat den Listenführer nach unverzüglicher Prüfung des eingereichten Wahlvorschlages über etwaige Mängel zu unterrichten. Die Mitteilung ist zu begründen. Eine Ablehnung mit pauschalem Hinweis auf den § 8 WO zieht nicht und kann ggf. auch eine Wahlanfechtung begründen.
Die Prüfung einer Wahlvorschlagsliste ist auf die Einhaltung der formellen Kriterien bei Einreichung zu beziehen. Selbst der Verdacht einer Fälschung einer Vorschlagsliste berechtigt den Wahlvorstand nicht, eine Liste als ungültig abzulehnen (Fitting 22. Aufl., §8 RN 5 Wahlordnung).
Fall die Einreichungsfrist noch nicht verstrichen ist, wäre es am einfachsten, den Wahlvorschlag noch einmal mit den notwendigen Stützunterschriften einzureichen.
Waren die ersten beiden Unterschreiber mit dem 7. Kandidaten einverstanden?
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