Wahlvorstand - kann WV aus amtierenden BR bestehen ?
Hallo, hoffe, mir kann jemand Auskunft geben. Kann bei einer BR-Wahl der amtierende BR den Wahlvorstand bilden, wenn er sich auch wieder hat neu aufstellen lassen??? Irgendwie ist das doch ein Widerspruch in sich, oder?!?!
Community-Antworten (11)
20.04.2006 um 15:20 Uhr
Jipiiiieeehh! Da isse ja wieder...
Betty, ja er darf!
20.04.2006 um 15:32 Uhr
Wieso..da isse wieder??? Kenn keinen Kölner lach Wo steht das denn, daß er das darf?? Er wertet doch auch die Zählung aus, und irgendwo habe ich im Hinterkopf, daß er's nicht darf..so kann ich mcih doch nciht täushcne, oder etwa doch???!!!
LG Betty
20.04.2006 um 15:39 Uhr
Na , da hat aber jemand seinen BR gar nicht mehr so lieb !
Auch wenn es Dir noch so weh tut , es kann sich jeder ! Wahlberechtigte zum WV aufstellen lassen , auch der amtierende BR .
20.04.2006 um 15:46 Uhr
Haha, der BR ist mir wurscht, aber jemand hat sich aufstellen lassen, der sich nicht hätte aufstellen lassen dürfen, und jetzt wird verzweifelt ein Grund gesucht, um die Wahl zu canceln:-) Ich war aber wirklich der Meinung, daß sie sich nicht hätten neu aufstellen lassen dürfen..danke trotzdem;-)
20.04.2006 um 15:53 Uhr
@Betty Schade, dass Du keinen Kölner kennst ;-(
20.04.2006 um 16:18 Uhr
Hallo Betty, warum glaubst Du, daß sich "Jemand" unberechtigterweise als Wahlvorstand hat aufstellen lassen? BR-Mitglied zählt nicht als Grund. Stand dieser "Jemand" auf der Wählerliste? Wurde gegen diese Wählerliste Einspruch erhoben?
20.04.2006 um 16:25 Uhr
Also...es gibt eine Person, die Kündigungsgefährdet ist, eine Abmahnung hat, und auch kurz vor'm Abschuß stand. Nun sind Betriebsratswahlen, und was macht diese Person...trägt sich ein, aber..und nun kommt's..wir wählen für jede Region unserer Firma einen BR und einen Gesamt-BR, und als sie die Unterlagen weggebracht hat zu der Betriebsstätte, wo die Auswertung stattfindet, hat sie sich, 25 Minuten vor Toresschluß, noch eingetragen. Schätze, diese Unterschriften, die man zur Anmeldung (oder wie's auch heißt) braucht, kam vom amtierenden Betriebsrat. Und heute hängen die Listen aus, und da kam's raus. Nun wird natürlich verzweifelt ein Grund gesucht, die Wahl zu kippen. Sie(!!!) ist 100% drin, wegen der Quote, der allseits beliebten:-) Sie war nämlich die einzige Frau, die sich hat aufstellen lassen!!
20.04.2006 um 16:32 Uhr
Moooooment mal, Betty!
Ihr wählt einen BR. Gut! Ihr wählt gleichzeitig einen Gesamt-BR? Nicht gut! Sie (die Kollegin) schleppt die Unterlagen durch die Gegend? Auch nicht gut!
Wenn ich diese Kollegin gewesen wäre, hätte ich mich auch aufstellen lassen.
20.04.2006 um 16:43 Uhr
Naja, denke nicht, daß es von Vorteil für sie sein wird, jetzt wird ja nur umso mehr nach Fehlern bei ihr gesucht..um sie loszuwerden.. Sie hat wohl auch nur eine Liste weggebracht, wo andere Kandidaten draufstanden (Listenwahl); BR wird wie gesagt regionsbezogen gewählt, für die Firma gibt es aber auch einen GesamtBR, falls ich mich nciht täusche..die werden nicht zusammengewählt, es gibt ihn nur :-)
20.04.2006 um 16:49 Uhr
Puh. Da bin ich dann doch wieder etwas beruhigter!
20.04.2006 um 17:11 Uhr
Hallo Betty, also hat die Kollegin nur von ihrer Berechtigung, sich als Kandidatin zur Wahl zu stellen, Gebrauch gemacht! Die Wahl kann aus diesem Grund jedenfalls nicht "gekippt" werden!
Gruß Fayence
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