Erstellt am 19.04.2006 um 16:16 Uhr von Kölner
Man muss getrennte Wahlgänge machen!
Erstellt am 19.04.2006 um 17:28 Uhr von Betriebsrat WGl
Hallo doedel,
wie ihr wählt bleibt euch überlassen, ob geheim oder durch handzeichen, in einem Wahlgang über ein Wahlzettel. Ihr müsst euch müsst euch vorher nur einigen wie ihr wählt. Wenn einer auf geheime wahl besteht müsst ihr geheim wählen dabei entscheidet nicht die Mehrheit.
Ich hoffe ich konnte die helfen
Betriebsrat WGL
Erstellt am 19.04.2006 um 17:39 Uhr von w-j-l
"... dabei entscheidet nicht die Mehrheit."
hallo Betriebsrat WGL,
das mußt Du aber, um Missverständnisses zu vermeiden, schon noch ein wenig genauer hinschreiben. Es entscheidet die einfache Mehrheit, sofern der BR sich nicht (höchstens) für einen 1. Wahlgang anders entscheidet. Bei dieser Wahl gibt es keine Nein-Stimmen. Wenn als BRV nur ein Kandidat antritt, und der bekommt nur eine Stimme, dann ist er gewählt. Bei mehreren Kandidaten ist der gewählt, der die meisten Sitmmen hat, und das muss nicht die Mehrheit der Anwesenden sein.
Erstellt am 19.04.2006 um 17:55 Uhr von Betriebsrat WGL
" ... dabei entscheidet nicht die Mehrheit" damit ist gemeint ob mann öffentlich oder eine geheime wahl macht.
Der BRV ist natürlich der Kandidat der die meisten Stimmen bekommt.
Soweit ich weiss dürfen bei der Konstituierenden Sitzung nur die Wählen die Anwesend sind. Falls ein gewähltes Mitglied nicht kann muss ein Ersatzmitglied geladen werden. Die gründe für eine einladung eines Ersatzmitlied stehem im Betr.VG.
Betriebsrat WGL