Erstellt am 19.04.2006 um 11:40 Uhr von Kölner
Gewählt werden muss schon, denn - ganz im Sinne von Highländer - "es kann nur einen geben"! (§ 11 BetrVG)
Aber noch ne Frage:
Habt Ihr eine Nachfrist gesetzt?
Erstellt am 19.04.2006 um 12:30 Uhr von Norbert
Vielen Dank für die Antwort! Eine Nachfrist haben wir schon in Erwägung gezogen, jedoch ist die Resonanz nicht sehr groß, daher haben wir schon mal vorsorglich gefragt! D.h. also, dass bei zwei Kandidaten nur ein BR-Mitglied gewählt werden darf, oder?
Erstellt am 19.04.2006 um 15:30 Uhr von baron
Richtig! Die Anzahl der zu wählenden BR Mitglieder muss immer eine ungerade Zahl ergeben.
Erstellt am 20.04.2006 um 07:02 Uhr von p.g.
"Eine Nachfrist haben wir schon in Erwägung gezogen"
Für eine Nachfrist seid Ihr verpflichtet!!