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Hilfe, massiver Druck auf WV- nachdem 3 "Leitende Ang." erstmals nicht auf Wählerliste

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ISAAK
Nov 2016 bearbeitet

Unser WV hat erstmals drei "Leitende Ang." nicht auf die Wählerliste gesetzt, wg. §5(3) Ziff.3 BetrVG ( 1x Verkaufsleiter + 2 andere, deren Zugehörigkeit schon durch BAG Urteile eigentlich ganz klar ist.) Der VK-Leiter hat gleich Einspruch eingelegt und heute (Di) noch eine Begründung nachgeliefert, in der er u.a. behauptet, er fühle sich diskriminiert u. sein Status als AN habe sich dadurch geändert.- Er wolle jetzt mit dem WV, den beiden anderen und der GF ein "klärendes Gespräch" führen. Das Ganze noch bevor der WV einen Bescheid über den Einspruch abgegeben hat. --Ich fühle mich jetzt als WVV unter Druck gesetzt, und ich denke , man will die Entscheidung des WV ganz massiv beeinflussen. M.E. ist dies sogar ein zusätzliches Indiz für die Zugehörigkeit. Sein Briefkopf normal : Name, Leiter der Verkaufsabteilung, jetzt einfach: Name, Verkaufsbüro --- Wie soll ich mich jetzt strategisch am besten verhalten ?? Besten Dank für Euer Interesse im voraus Gruß ISAAK

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Community-Antworten (4)

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Leo

19.04.2006 um 12:32 Uhr

Hi Isaak, lass dich nicht verrückt machen. Wenn die drei durch Urteile ganz klar zur "Leit. Ang." gehören. dann siehe ich da kein Problem. Ihr bräucht kein "klärendes Gespräch" zu führen, ihr müsst nur sich zum Einspruch schriftlich äußern.

gruss, leo

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Benno_BRB

19.04.2006 um 12:56 Uhr

Nimm dir mal den Link hier. Der stammt von der lieben Fayence und dann kannst Du Dich ganz ruhig zurücklehnen!

http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf

Benno

Z
Z.Ickig

19.04.2006 um 18:11 Uhr

"deren Zugehörigkeit schon durch BAG Urteile eigentlich ganz klar ist."

Klar ist nix! Beziehen sich diese BAG-Urteile denn konkret auf die drei bei euch im Unternehmen beschäftigten leitenden Angestellten? Steht da drin: Herr X von der Fa Y ist kein leitender Angestellter? Und dann vom BAG ? Da müßte euer Arbeitgeber sich ja mächtig durch die Instanzen gekömpft haben!

Oder war es nicht vielmehr so, dass du bloß mal irgendwann einige BAG-Entscheidungen gelesen hast und das dann einfach auf diese drei übertragen hast, weil du der Auffassung bist, das könnte zutreffen?

Wenn du schreibst, die Zugehörigkeit sei "eigentlich klar", dann ist es "uneigentlich" nicht.

Es ist häufig streitig und nur anhand konkreter Umstände im Einzelfall zu ermitteln, ob ein Mitarbeiter ein echter "Leitender" ist oder nicht. Wenn ihr also im Vorfeld eure Hausaufgaben bei der Recherche nicht ordentlich gemacht haben solltet, dann habt ihr wenig bis keinen Grund, euch entspannt zurückzulehnen.

Ich denke, die Wahl wäre dann anfechtbar.

Lass uns mal wissen, wie die Sache weitergeht, das finde ich echt interessant!

I
ISAAK

19.04.2006 um 22:52 Uhr

@ alle Danke für die Hinweise @ Z.Ickig es ist mir klar, dass die Abgrenzung zum Leitenden sehr diffus und neblig ist,( ich wollte die ganze komplexe Situation eben nur verkürzt darstellen); es ging mir eigentlich auch mehr um die (An-)Spannungen und den Druck, der sich da in der Firma aufbaut, eben um dieses handling, mit der die Situation wohl am besten zu "meistern" wäre. Wir stehen da z.Zt. mit einem sehr guten (bereits bewährten) Anwalt in Kontakt, der uns in dieser Sache weiterbetreut. Gruss ISAAK

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