Freistellung - wer entscheidet ?
In unserem BR will sich weder der Vorsitzende noch die Stellvertreterin freistellen lassen (wir können ein Mitglied freistellen). Ein Mitglied des Betriebsausschusses würde sich mindestens zu 50 % freistellen lassen. Kann der BR dies per Abstimmung ablehnen und die Freistellung zu 11,1 % auf jedes der 9 Mitglieder verteilen? (das war bisher so, weil sich im alten BR keiner freistellen lassen wollte).
Community-Antworten (1)
18.04.2006 um 11:46 Uhr
Wenn man eine vernünftige BR-Arbeit machen will, dann braucht es nicht so eine verrückte Freistellungsquote von 11,1%! Diese ist nämlich faktisch keine Freistellung, da ein solcher Anteil sowieso für dei BR-Arbeit fällig wird!
Wenn sich keiner freistellen lässt, dann ist das eben so! Aber diese Aufteilung ist - mit verlaub - unsäglich und unnötig!
Noch ein Gedanke dazu: Als AG würde ich mir natürlich die Hände reiben und innerliche Luftsprünge veranstalten, da ich so einen netten BR habe, der den verfassungsrechtlichen Auftrag und damit die eigentliche BR-Arbeit mit Füßen tritt.
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