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Krankheitsfall einen Tag vor Konstituierender Sitzung

DT
Dieter T.
Jan 2021 bearbeitet

Kann ich als Wahlvorstandsvorsitzender ein Ersatzmitglied des gewählten BR zur Konstituierenden Sitzung einladen wenn ein Ständiges Mitglied des BR mir einen Tag davor mitteilt das es erkrankt ist und an dieser wichtigen Sitzung nicht teilnehmen kann?

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Community-Antworten (7)

C
celestro

28.05.2018 um 11:18 Uhr

Du kannst nicht nur ... Du MUSST !

DT
Dieter T.

28.05.2018 um 11:35 Uhr

Ja ich war nur nicht sicher ob ich als Wahlvorstandsvorsitzender das darf da im §29 Abs. 2 BetrVG die rede vom Betriesratsvorsitzenden ist der zu jeder weiteren Sitzung einläd und bei Verhinderung ein Ersatzmitglied läd.

C
celestro

28.05.2018 um 11:39 Uhr

die Einladung zur konstituierenden Sitzung ist "Dein Baby". ;-))) Außerdem gibt es ja noch keinen BRV.

DT
Dieter T.

28.05.2018 um 11:40 Uhr

Danke erstmal für die schnelle Antwort!

DT
Dieter T.

28.05.2018 um 11:44 Uhr

Es ist mein erstes mal :-) der Wahlvorstandsvorsitzende zu sein und wir hatten bisher noch keinen BR in unserer Firma, da ist man in einem sollchen Fall ersteinmal ein wenig verwirrt denn man will ja keine Fehler machen. ;-) Danke

N
nicoline

28.05.2018 um 14:37 Uhr

da im §29 Abs. 2 BetrVG die rede vom Betriesratsvorsitzenden ist der zu jeder weiteren Sitzung einläd und bei Verhinderung ein Ersatzmitglied läd DieterT nochmal ein kleiner Tip: die Betonung liegt hier auf den Worten "zu jeder WEITEREN Sitzung" bedeutet: nach der konstituierenden Sitzung.

F
Frank31848

28.05.2018 um 18:07 Uhr

Auch wenn eine Stunde davor jemand begründeterweise ausfällt bzw. nicht teilnehmen kann, musst du die Liste der Ersatzmitglieder "abklappern".

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