Erstellt am 13.04.2006 um 21:40 Uhr von marion
ich würde es nicht korrigieren, wir sind alle nur menschen und machen nun mal fehler. ich glaube nicht, dass euer AG deshalb die wahl anfechten wird.
ein verfahren vor dem arbeitsgericht ist zu kostenaufwendend, zumal das gericht hier keinen groben verstoss sehen wird.