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Listenwahl - auch in Betrieben unter 50 MA?

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Roger
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind unter 50 Mitarbeiter, es existieren 2 Listen mit unterschiedlichen Namen. Auf jeder Liste stehen etwa 10 Personen. Fragen: Wieviel Personen sind in den Betriebsrat wählbar? Wieviel Personen können maximal (alle auf der Liste) einen erhöhten Kündigungsschutz erhalten? Ist diese sogenannte Listenwahl bei einem Betrieb unter 50 Mitarbeiter rechtswirksam?

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Community-Antworten (1)

P
p.g.

11.04.2006 um 19:50 Uhr

Bis 50 Mitarbeiter ist eine Persönlichkeitswahl zwingend vorgeschrieben. Also keine Listenwahl. Bis 50 MA werden 3 BRM gewählt. Aufstellen lassen dürfen sich soviele wie wollen, vorrausgesetzt sie haben das passive Wahlrecht. Die gewählten BRM haben 5 Jahre Kündigungsschutz. Die Ersatzmitglieder haben 1/2 Jahr kündigungsschutz. Wenn aber ein Ersatzmitglied in Aktion tritt erhöht sich sein Kündigungsschutz auf 1 Jahr. Bitte immer schön notieren und auch die Ersatzmitglieder mal ran lassen.

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