Wir sind unter 50 Mitarbeiter, es existieren 2 Listen mit unterschiedlichen Namen. Auf jeder Liste stehen etwa 10 Personen.
Fragen: Wieviel Personen sind in den Betriebsrat wählbar? Wieviel Personen können maximal (alle auf der Liste) einen erhöhten Kündigungsschutz erhalten? Ist diese sogenannte Listenwahl bei einem Betrieb unter 50 Mitarbeiter rechtswirksam?