Listenwahl - auch in Betrieben unter 50 MA?
Wir sind unter 50 Mitarbeiter, es existieren 2 Listen mit unterschiedlichen Namen. Auf jeder Liste stehen etwa 10 Personen. Fragen: Wieviel Personen sind in den Betriebsrat wählbar? Wieviel Personen können maximal (alle auf der Liste) einen erhöhten Kündigungsschutz erhalten? Ist diese sogenannte Listenwahl bei einem Betrieb unter 50 Mitarbeiter rechtswirksam?
Community-Antworten (1)
11.04.2006 um 19:50 Uhr
Bis 50 Mitarbeiter ist eine Persönlichkeitswahl zwingend vorgeschrieben. Also keine Listenwahl. Bis 50 MA werden 3 BRM gewählt. Aufstellen lassen dürfen sich soviele wie wollen, vorrausgesetzt sie haben das passive Wahlrecht. Die gewählten BRM haben 5 Jahre Kündigungsschutz. Die Ersatzmitglieder haben 1/2 Jahr kündigungsschutz. Wenn aber ein Ersatzmitglied in Aktion tritt erhöht sich sein Kündigungsschutz auf 1 Jahr. Bitte immer schön notieren und auch die Ersatzmitglieder mal ran lassen.
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