Wer darf wählen - dürfen Gesellschafter mit Angestelltenvertrag bei der BR-Wahl mitwählen?
Unsere Firma besteht aus Gesellschaftern (4Personen) und einer GBR (8Personen). 2Gesellschafter haben einen Angestelltenvertrag, sind auch stimmberechtigt bei Gesellschafterabstimmungen.Diese 2 dürfen nicht eigenständig einstellen oder entlassen. In der GBR haben alle 8 Personen einen Angestelltenvertrag, alle haben ein Stimmrecht in der GBR. Nach aussen wird die GBR durch einen Sprecher bei Gesellschaftergesprächen vertreten. Auch diese 8 dürfen nicht einstellen oder entlassen.Sind alle diese Mitarbeiter bei der Betriebsratswahl auf der Wählerliste einzutragen. Da wir diese Personen ausgeschlossen haben, wurde Einspruch eingelegt.
Community-Antworten (2)
12.04.2006 um 09:40 Uhr
Hat sich der WV die Verträge der Gesellschafter und der Gesellschafter bürgerlichen Rechts zeigen lassen? Habt Ihr den § 5 BetrVG mal inkl. Kommentierung angeschaut?
12.04.2006 um 17:19 Uhr
Es wird uns die Einsicht in die Unterlagen verweigert. Wir werden wohl einen Anwalt einschalten. Vielen Dank
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