Erstellt am 23.05.2018 um 16:11 Uhr von celestro
ein Austritt aus der Liste ist nicht vorgesehen.
Erstellt am 23.05.2018 um 17:35 Uhr von Pjöööng
Umgekehrt wird ein Schuh draus: "Nur" durch Niederlegung des Mandates kann man eine Liste verlassen (ok, auch noch durch Verlust des Wahlrechts...)
Erstellt am 23.05.2018 um 18:04 Uhr von Alter Krieger
Moin, wieso können dann Politiker Ihre Partei verlassen, behalten aber ihr Mandat bzw. nehmen es zur neuen Partei mit.
Erstellt am 23.05.2018 um 18:50 Uhr von nicoline
Weil Betriebsratswahlen etwas anderes sind als politische Wahlen!
Erstellt am 23.05.2018 um 21:29 Uhr von Pjöööng
Bei den Bundestagswahlen gilt genauso das Prinzip des freien Mandats, wie auch bei den Betriebsratswahlen.
Du kannst z.B. von ver.di zur IGM wechseln und behältst trotzdem Deinen durch die Wahl errungenen Listenplatz auf der ver.di Liste. Ich kann da keinen Unterschied sehen! Bei den Bundestagswahlen kannst Du auch nicht von einer Landesliste auf eine andere wechseln!