Erstellt am 10.04.2006 um 22:41 Uhr von Heini
Die Wah kann durchgeführt werden.
§ 11 BetrVG
Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.
Erstellt am 10.04.2006 um 22:45 Uhr von w-j-l
Heini hat recht, aber bevor Diskussion dazu aufkommt: Der § 11 ist hier nicht einschlägig, aber er kann nach einem BAG-Urteil entsprechend angewandt werden.