Hi,

bei uns im Betrieb hat der WV eine Kopie des einzigen eingereichten Wahlvorschlags ausgehängt. Ist das in dieser Form überhaupt zulässig? Die Wahlvorschläge müssen ja in der gleichen Weise bekannt gemacht werden wie das Wahlausschreiben. Letzteres soll die Geburtsdaten nicht enthalten, im Wahlvorschlag müssen sie dagegen aufgeführt sein.

Das klingt doch sehr danach, dass die eingereichten Wahlvorschläge nicht 1:1 ausgehängt werden dürfen, oder? Hat da jemand einen Kommentar dazu?

Danke und viele Grüße
Klaus