Betriebsratsmitglied in einer Niederlassung?
Hallo,
bei uns soll eine Betriebsratswahl stattfinden. Wir sind eine Hauptfirma und eine Niederlassung ca. 400 km vom Hauptstandort entfernt. Jetzt meine Frage: Muß nicht zwingend 1 Betriebsratsmitglied aus der Niederlassung kommen um die Interessen der Mitarbeiter dort zu vertreten???
Community-Antworten (1)
18.04.2006 um 15:50 Uhr
Nicht zwingend, da es verschiedene Betriebsteile sind. Die Niederlassung hätte aber die Möglichkeit, einen eigenen BR zu wählen oder der Wahlvorstand befrägt die Mitarbeiter in der Niederlassung, ob sie bei der BR Wahl in der Hauptfirma teilnhemen wollen.
Verwandte Themen
Was ist heutzutage bloß los?
ÄlterGuten Tag. Meine Frage wurde teilweise (!) schon durch https://www.betriebsratswahl.de/br-forum/26532/braucht-jeder-standort-einen-eigenen-betriebsrat beantwortet. Nun möchte ich dennoch etwa
Neugründung BR - Nur in einer Betriebsstätte möglich?
ÄlterHallo zusammen, wir haben keinen BR und im Kollegium gibt es von Einzelnen die Überlegung einen BR zu gründen. Was nun folgt sind absolute Anfängerfragen, die bei einigen "alten Hasen" im BR Geschäft
Zusammenlegung 3er Filialen - muss es Neuwahlen geben?
ÄlterHallo, wie sieht eigentlich die Regelung aus? Unsere Niederlassung wird im 1. Quartal in eine andere Niederlassung umziehen, wo aus 3 Niederlassungen eine gemeinsame gemacht wird. Wir sind die e
Betriebsrat für Betriebsteil gründen
ÄlterBei uns im Betrieb gibt es einen Betriebsrat für die einzelnen Niederlassungen. In der neuen Niederlassung, die für ein Projekt gegründet wurde, welches vierJahre dauert gibt es jedoch noch keinen und
Gründung Betriebsrat in einer Niederlassung - ohne dass am Hauptsitz der Firma ein Betriebsrat gegründet wird?
ÄlterHallo Zusammen Unsere Firma hat insgesamt 65 Mitarbeiter, davon 16 Mitarbeiter in einer Niederlassung in einer anderen Stadt, 300 km entfernt. Kann in dieser Niederlassung, mit den 16 Mitarbeitern,