Anwesenheit Wahlausschuß bei Stimmauszählung - wieviele Mitglieder müssen es sein?
Wir haben am 10. 4. 2006 Betriebsratswahl. Im Anschluß erfolgt die öffentliche Stimmauszählung, bei der der Wahlvorstand anwesend sein muß. Einer von den 3 Mitgliedern des Wahlvorstandes ist aber nun plötzlich für längere Zeit erkrankt. Müssen unbedingt alle 3 Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein oder reichen auch 2?
Community-Antworten (4)
07.04.2006 um 13:06 Uhr
Wurden bei Euch keine Ersatzmitglieder benannt? Normalerweise springen die genau in solchen Fällen ein...
07.04.2006 um 13:10 Uhr
hallo,
es müssen mind. 2 ständig bei der urne bleiben...
Wir haben 3 Ersatzmitglieder gewählt...
gruß floh
07.04.2006 um 13:14 Uhr
Nein floh, die Stimmauszählung erfolgt durch den gesamten Wahlvorstand. Steht so geschrieben im Fitting, zu § 13 WO, Rn. 2)
Der Hintergrund ist, dass im Zweifelsfall alle stimmberechtigten WV-mitglieder über die Gültigkeit der Stimmzettel entscheiden müssen.
07.04.2006 um 16:49 Uhr
@Olaf Anmerkung: § 13 WO, RN.3 im Fitting 23
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