Wahlanfechtung wegen Aufforderung zur Stimmabgabe?
Hallo, kann die Wahl angefochten werden, weil ein Kollege am Wahltag kurz vor Stimmabgabenende 2 Kollegen aufgefordert hat, doch noch sein Wahlrecht zu nutzen. Er hat keine Wahlempfehlung gegeben, sondern nur Bescheid gesagt, dass noch gewählt werden kann. Die Namen hat er aufgeschnappt im Wahlraum oder einen Blick auf die Liste geworfen, bei Leistung seiner Unterschrift, als die Stimmzettel ausgehändigt wurden. Danke für jede Antwort
Community-Antworten (1)
07.04.2006 um 13:32 Uhr
Nein, das ist in Ordnung, da ja keine Wahlbeeinflussung erfolgt ist. Ob die angesprochenen Kollegen dann tatsächlich wählen gehen, ist immer noch deren Angelegenheit.
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