Erstellt am 07.04.2006 um 00:02 Uhr von Kölner
Ihr wählt im vereinfachten Wahlverfahren? Ihr habt das mit dem AG vereinbart?
Na dann bleibt es bei der Persönlichkeitswahl!
Aber das ist rein spekulativ, weil Du die Begrifflichkeiten ein wenig (ordentlich) durcheinanderwirfst.
Erstellt am 07.04.2006 um 07:20 Uhr von Egon
Ihr könnt vereinbaren was Ihr wollt, wenn noch eine Liste kommt dann habt Ihr eine Listenwahl!
Erstellt am 07.04.2006 um 07:59 Uhr von Tom
Egon, Egon, Egon!!!
Der Kölner hat natürlich Recht! Bitte lies den §14a BetrVG!!!
Erstellt am 07.04.2006 um 12:28 Uhr von Edelweis
@Kölner
Deine ANtwort halte ich für richtig! Aber wie einige andere neue ANtworten von Dir sind mir diese nach der "Rüge" von Doc Pille zu zahm.Mach lieber so weiter wie vorher, das bringt mehr Spass.
Schönes WE, Gruß Edelweis