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Personen oder Listenwahl?

M
MarciBo
Nov 2016 bearbeitet

wir wählen im Mai einen neuen betriebsrat. nun sind wir 62 arbeitnehmer und haben mit dem arbeitgeber eine personenwahl vereinbart. was ist, wenn jemand eine liste einreicht? muß dann eine listenwahl erfolgen oder bleibt es bei der personenwahl? danke!!

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

07.04.2006 um 02:02 Uhr

Ihr wählt im vereinfachten Wahlverfahren? Ihr habt das mit dem AG vereinbart? Na dann bleibt es bei der Persönlichkeitswahl!

Aber das ist rein spekulativ, weil Du die Begrifflichkeiten ein wenig (ordentlich) durcheinanderwirfst.

E
egon

07.04.2006 um 09:20 Uhr

Ihr könnt vereinbaren was Ihr wollt, wenn noch eine Liste kommt dann habt Ihr eine Listenwahl!

T
tom

07.04.2006 um 09:59 Uhr

Egon, Egon, Egon!!! Der Kölner hat natürlich Recht! Bitte lies den §14a BetrVG!!!

E
Edelweis

07.04.2006 um 14:28 Uhr

@Kölner Deine ANtwort halte ich für richtig! Aber wie einige andere neue ANtworten von Dir sind mir diese nach der "Rüge" von Doc Pille zu zahm.Mach lieber so weiter wie vorher, das bringt mehr Spass. Schönes WE, Gruß Edelweis

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