Wir müssen Listenwahl machen. Bestehen Möglichkeiten, gegen dieses Wahlverfahren Einspruch einzulegen?
Bei uns haben bisher nur Personenwahlen stattgefunden. Nun wurde kurz vor der Einreichungsfrist eine 2.Liste mit nur einer Person abgegeben, d.h., bei uns findet nun eine Listenwahl statt. Kann ich im nachhinein meine Stützunterschrift für die 1.Liste zurücknehmen? Oder bestehen irgentwelche Möglichkeiten, gegen dieses Wahlverfahren Einspruch einzulegen bzw. kann man eine Liste zurückziehen?
Community-Antworten (4)
06.04.2006 um 19:34 Uhr
hallo Schlumppppffff, Du kannst zwar beim Wahlvorstand Einspruch erheben, aber die Stützunterschrift bleibt, wo sie ist. So wie du das beschreibst, läuft bei euch alles korrekt ab. Diese besagte Liste braucht ja nur nicht abgegeben werden. Dann hättet ihr wieder Personenwahl ( wenn nicht noch eine dritte Liste auftaucht ). Gruss Mona-Lisa
06.04.2006 um 19:52 Uhr
Hallo Mona-Lisa, in der 1.Liste stehen 8 Personen, in der 2.Liste 1 Person.Eigentlich steht der Ausgang der Wahl im Vorfeld schon fest.Die Personen aus der 1.Liste vom 5.-8.Platz haben gar keine Chance, gewählt zu werden. Diese Personen haben auch nur ihre Zustimmung zu der 1.Liste gegeben, da sie davon ausgingen, dass eine Personenwahl gemacht würde. Gruss Schlumpf
06.04.2006 um 20:06 Uhr
nicht zu ändern, sobald eine zweite Liste abgegeben wird, ist nun mal eine Listenwahl. Mona-Lisa
07.04.2006 um 12:25 Uhr
Hallo Schlumpf,
wenn bei Euch die Abgabefrist für Vorschlagslisten noch nicht abgelaufen ist, könnt Ihr ( 5-8. Platz) eine extra Vorschlagsliste mit genügend Stützunterschrift für Euch einreichen.
Der WV muß dann laut § 6 Abs. 7 WO die Bewerber die auf 2 Listen stehen auffordern innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erklären auf welcher Liste sie ihre Kandidatur aufrechterhalten. Aber Achtung ==> unterbleibt die fristgerechte Erkärung ist der Bewerber auf sämtlichen Listen zu streichen.
Somit habt Ihr die Möglichkeit mit einer eigenen Liste eure Wahlmöglichkeiten zu verbessern.
MfG Angi1
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