Erstellt am 06.04.2006 um 12:39 Uhr von rainerzwo
mir ist unklar, welche "Nachricht" du meinst. Wenn die Listen vom WV angenommen wurden, und du diese Nachricht meinst (bzw. das Aushängen der gültigen Listen), dann ist das eigentlich ok...
Erstellt am 07.04.2006 um 09:30 Uhr von Benno_BRB
Die Arbeit des WV ist genausowenig öffentlich wie die des BRs.
Von daher sind die Veröffentlichungspflichten eindeutig geregelt.
Ich schliesse mich rainerzwo an.
Präzisiere doch Deine Frage bitte!
Benno