Betriebsrat krank, kein Ersatzmitglied
Hallo zusammen, wir haben die Situation, dass wir einen (1) BR haben und kein Ersatzmitglied. Nun ist unser BR seit Monaten krank. Vom Unternehmen wurde uns nun ein BR einer Konzerschwester als Vertretung vorgesetzt. Ist das rechtens? Die Vertretung kommt aus einem anderen Unternehmen und wurde nicht von der Belegschaft gewählt. Auf Grund der aktuellen Situation ist auch noch kein Wahlvorstand benannt worden.
Danke für euer Feedback
Community-Antworten (1)
16.05.2018 um 14:03 Uhr
Das geht natürlich nicht!
Ihr habt zwar zur Zeit einen BR, der ist aber wohl nicht handlungsfähig.
Sollte Euer BR keinen Wahlvorstand einsetzen können, so solltet Ihr von § 16 (2), (3) BetrVG in Verbindung mit § 17a BetrVG Gebrauch machen.
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