Bestellung Wahlvorstand Fristen nicht eingehalten - hat das Folgen für andere Wahlfristen?
Die Bestellung des Wahlvorstandes erfolgte erst 7 1/2 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des jetzigen Betriebsrates - müssen die Fristen trotzdem entsprechend eingehaöten werden? Wahl spät. 1 Woche vor Ablauf der Antszeit und Bekanntmachung des Wahlausschreibens 6 Wochen vor der Wahl?
Community-Antworten (1)
04.04.2006 um 19:46 Uhr
ja ,die Fristen müssen immer eingehalten werden. Wenn die Zeit zu knapp wird -eigentlich müßte es ja gerade noch zeitlich klappen- gibt es evtl. für einige Zeit gar keinen BR.
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