betriebsratswahl.deSeminare

Bestellung Wahlvorstand Fristen nicht eingehalten - hat das Folgen für andere Wahlfristen?

H
herbert
Nov 2016 bearbeitet

Die Bestellung des Wahlvorstandes erfolgte erst 7 1/2 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des jetzigen Betriebsrates - müssen die Fristen trotzdem entsprechend eingehaöten werden? Wahl spät. 1 Woche vor Ablauf der Antszeit und Bekanntmachung des Wahlausschreibens 6 Wochen vor der Wahl?

3.31201

Community-Antworten (1)

N
norbert

04.04.2006 um 19:46 Uhr

ja ,die Fristen müssen immer eingehalten werden. Wenn die Zeit zu knapp wird -eigentlich müßte es ja gerade noch zeitlich klappen- gibt es evtl. für einige Zeit gar keinen BR.

Ihre Antwort