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Vorsitzender des Wahlvorstands gleichzeitig Listenvertreter - zulässig?

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Dieter
Nov 2016 bearbeitet

Hier meine Frage ist zulässig, dass der Vorsitzende des Wahlvorstands gleichzeitig Listenvertreter einer Vorschlagsliste ist? Danke im voraus!

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Community-Antworten (3)

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Mona-Lisa

03.04.2006 um 23:00 Uhr

hallo Dieter, ist nicht`s dagegen einzuwenden! Gruss Mona-Lisa

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Dieter

04.04.2006 um 01:32 Uhr

Danke für die schnelle Antwort! Ich stelle es mir nur etwas seltsam vor, z.B. bei der Auslosung der Listennummer, wenn dann die selbe Person als Listenvertreter und als Vorsitzender des Wahlvorstands an der Auslosung teilnimmt.

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Mona-Lisa

04.04.2006 um 07:42 Uhr

guten Morgen Dieter, was bereitet dir dabei Kopfschmerzen? Wenn einer vom Wahlvorstand in Anwesenheit aller Listenführer kleine Zettel durch nummeriert, alle gleich zusammenfaltet, die Dinger in einen Sektkübel wirft, und dann die Platzierung gezogen wird, kann doch eigentlich nicht`s schiefgehen. Nicht immer gleich so misstrauisch sein! Gruss Mona-Lisa

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