Nachrücken - wenn kein Ersatzkandidat existiert?
Für die Wahl des Betriebsrates haben sich sich 7 Kandidaten gemeldet. Leider fehlen uns die Ersatzkandidaten. Wenn nun nach der Wahl der 7 Mitarbeiter in den Betriebsrat während der Amtszeit ein Mitglied ausfällt und kein Ersatzkandidat nachrücken kann, wie muss man dann verfahren?
Community-Antworten (4)
03.04.2006 um 18:59 Uhr
Dann muss neu gewählt werden.
04.04.2006 um 10:02 Uhr
Dann führt ein sogenannter Rumpfbetriebsrat die Geschäfte des Betriebsrats weiter bis zur nächsten Wahl.
04.04.2006 um 16:21 Uhr
..also entweder freddy oder Joe hat recht... ???????
04.04.2006 um 18:33 Uhr
@gbi Beide. Das gibt es auch hier im Forum mal! §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 22 BetrVG führen da weiter!
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