Statistiken zur BR-Wahl - was darf veröffentlicht werden?
Darf man zur Info der Belegschaft die relativen Häufigkeiten der auf den Stimmzetteln (Personenwahl) genutzten Stimm-Anzahlen (bei uns von 1 bis 7) aushängen oder sind alle über §16 der Wahlordnung hinausgehenden Infos tabu?
Community-Antworten (5)
03.04.2006 um 15:27 Uhr
kann man. sollte man aber meiner Meinung nach nicht. Jede weitergehende Auswertung könnte (auch weil sie falsch verstanden werden könnte) nicht stattfinden. Ob der Geruch von versteckter Wähleridentifizierung berechtigt ist oder nicht schadet beides.
Als WV sollte man dafür sorgen, dass jede Art von weiterer Auswertung der Wahlzettel tabu ist.
03.04.2006 um 17:51 Uhr
NeuerWV, ich hoffe doch sehr, nicht richtig interpretiert zu haben!
Du meintest doch wohl keine "Lotto" Statistik. Auf Platz 5 entfielen bei den vergangenen Wahlen durchschnittlich 98 Stimmen, auf Platz 1 156 Stimmen usw. Ihr habt wohl einen Knall, falls dieses wirklich Eure Absicht ist!
03.04.2006 um 19:22 Uhr
Nein, Fayence, wir haben keinen Knall und Du hast nicht richtig interpretiert(ich versteh aber nicht ganz, was Du mit "Lotto"Statistik meinst, die Stimmen auf den Plätzen sind doch die sowieso schon veröffentlichen Wahlergebnisse = Stimmen für die KandidatInnen!).
Es gab nur unter den Wählern ein lebhafte Diskussion schon vor der Wahl, ob man alle 7 Stimmen vergeben solle oder nur einige wenige.
Deshalb wurde ich z.B. nun gefragt, wieviele der WählerInnen die Maximalzahl von 7 Stimmen vergeben hatten.
Es geht dabei also nur um die Häufigkeiten der Wahlzettel mit einer bestimmten Anzahl angekreuzter KandidatInnen (das waren unsere Kontrollspalten beim ersten Auszählen, ob wir ein Kreuzchen vergessen hatten).
03.04.2006 um 19:28 Uhr
Ich würd's lassen.
Es kann sich doch jeder aus der Anzahl der gültigen Stimmen und den abgegebenen Stimmzetteln selber ausrechnen wie viel Stimmen im Durchschnitt vergeben wurden.
03.04.2006 um 19:32 Uhr
@ NeuerWV
Da bin ich aber froh, dass meine Phantasie mit mir durchgegangen ist. ;-)
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