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War frühere Lokalschließung bei Wahl falsch?

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felix
Nov 2016 bearbeitet

Eine Frage... In unsern Betrieb wurde am Donnerstag vorige Woche gewählt. Wir sind 59 Miarbeiter. Der Wahlzeitpunkt war von 8 Uhr bis 10 uhr. Um 9 uhr und 40 hatten bereits 53 gewählt. daraufhin haben wir das Lokal für die Wahl geschlossen, weil ja auch 6 mal Briefwahlunterlagen gekommen waren. Wir haben dann sofort mit dem auszählen angefangen. Um zehn ungefähr oder sogar ganz kurz davor wollte einer mit briefwahl doch noch persenlich wählen kommen. Da wir aber bereits am zählen waren und seine Briefwahl auch schon dabei war haben wir das abgelehnt. Der Kollege macht uns jetzt die Hölle heiss und droht mit Klage. Hat er eine Möglichkeit dazu? Doch nicht oder?

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Community-Antworten (3)

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Fayence

02.04.2006 um 19:54 Uhr

Hallo Felix, die frühere Schliessung des Wahllokals stellt zwar einen Verstoss dar, dürfte aber nicht das wesentliche Problem sein. Habe noch vor kurzem ein Urteil gelesen, in welchem die Möglichkeit der früheren Schliessung des Wahllokals für den Fall eingeräumt wurde, dass alle Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben. Ein grober Verstoss ist jedoch, dass die öffentliche Stimmauszählung zu einem anderen Zeitpunkt stattgefunden hat, als im Wahlausschreiben angegeben. Die diesbezügliche rechtzeitige Information aller Wahlberechtigten dürfte Euch nämlich unmöglich gewesen sein!

Ihr habt jetzt zunächst einmal ein Problem! Es bleibt Euch nur abzuwarten, ob der Kollege mit einer Wahlanfechtung erfolgreich sein wird. Das Recht auf Wahlanfechtung kann er gemeinsam mit 2 anderen KollegInnen wahrnehmen. Sorry, wie kann man aber auch so dumm sein, wegen 20 Minuten einen solchen Ärger herauf zu beschwören!

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felix

02.04.2006 um 20:51 Uhr

Kann man ihm also sagen, dass er ruhig klagen soll aber nicht wirklich erfolg damit haben wird?

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Fayence

03.04.2006 um 00:35 Uhr

Felix, da hast mich falsch interpretiert. Findet dieser Kollege noch 2 weitere, kann er diese Wahl anfechten. Gründe dafür habt Ihr durch Euer "Vorpreschen" geliefert. Wie das Ganze ausgeht, entscheidet dann das Arbeitsgericht. Das meinte ich mit "abwarten".

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