Erstellt am 02.04.2006 um 17:54 Uhr von Fayence
Hallo Felix,
die frühere Schliessung des Wahllokals stellt zwar einen Verstoss dar, dürfte aber nicht das wesentliche Problem sein. Habe noch vor kurzem ein Urteil gelesen, in welchem die Möglichkeit der früheren Schliessung des Wahllokals für den Fall eingeräumt wurde, dass alle Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben.
Ein grober Verstoss ist jedoch, dass die öffentliche Stimmauszählung zu einem anderen Zeitpunkt stattgefunden hat, als im Wahlausschreiben angegeben. Die diesbezügliche rechtzeitige Information aller Wahlberechtigten dürfte Euch nämlich unmöglich gewesen sein!
Ihr habt jetzt zunächst einmal ein Problem! Es bleibt Euch nur abzuwarten, ob der Kollege mit einer Wahlanfechtung erfolgreich sein wird. Das Recht auf Wahlanfechtung kann er gemeinsam mit 2 anderen KollegInnen wahrnehmen.
Sorry, wie kann man aber auch so dumm sein, wegen 20 Minuten einen solchen Ärger herauf zu beschwören!
Erstellt am 02.04.2006 um 18:51 Uhr von Felix
Kann man ihm also sagen, dass er ruhig klagen soll aber nicht wirklich erfolg damit haben wird?
Erstellt am 02.04.2006 um 22:35 Uhr von Fayence
Felix,
da hast mich falsch interpretiert. Findet dieser Kollege noch 2 weitere, kann er diese Wahl anfechten. Gründe dafür habt Ihr durch Euer "Vorpreschen" geliefert.
Wie das Ganze ausgeht, entscheidet dann das Arbeitsgericht. Das meinte ich mit "abwarten".