Kündigungsschutz obwohl ich nicht zum BR gewählt worden bin ??
Hallo leider habe ich es nicht geschafft Bei der BR-Wahlen die mindes stimmen zu erreichen und bin nicht im BR nicht drin habe ich trotzdem Kündigungsschutz??
Community-Antworten (14)
01.04.2006 um 07:51 Uhr
Ja natürlich und zwar 1 Jahr ab Wahltag
01.04.2006 um 08:09 Uhr
Als Ersatzmitglied hast du 6 Monate Kündigungsschutz. Aber jedesmal wenn Du als Ersatzmitglied zu einer Betriebsratssitzung geladen wirst, erhöht sich Dein Kündigungschutz um 12 Monate.
01.04.2006 um 16:50 Uhr
als Wahlbewerber besteht 6 Monate Kündigungsschutz (§ 15 KSchG). Als Ersatzmitglied besteht 12 Monate Kündigungsschutz, wenn man an einer BR-Sitzung für ein ordentliches BR-Mitglied teilgenommen hat(§15 KSchG).
01.04.2006 um 16:52 Uhr
Ich suche die ganze Zeit den Unterschied zwischen Antwort Nummer 21583 und Antwort 21616... @norbert, @p.g. Könntet Ihr mich erhellen?
01.04.2006 um 16:56 Uhr
Hallo Kölner, der Unterschied ist, daß ein Ersatzmitglied grundsätzlich kein Kündigungsschutz hat - erst wenn er an einer BR-Sitzung teilnimmt, entsteht der 12 Monatige Kündigungsschutz. OK?
01.04.2006 um 17:07 Uhr
Aha. Also hat man einen anfänglichen Kündigungsschutz von 6 Monaten als Wahlbewerber und dann einen von 12 Monaten, wenn man auch nur an einer einzigen BR Sitzung teilnimmt, ne?
01.04.2006 um 20:07 Uhr
Kölner,
p.g.s Antwort mag ja richtig gemeint sein, ist aber völlig falsch.
"Als Ersatzmitglied hast du 6 Monate Kündigungsschutz."
Nö! Als Wahlbewerber hat man 6 Monate Kündigungsschutz. Aber nicht als "Ersatzmitglied". Ersatzmitglied ist man nämlich erst nach der Wahl, das aber in der Regel 4 Jahre lang.
"Aber jedesmal wenn Du als Ersatzmitglied zu einer Betriebsratssitzung geladen wirst, erhöht sich Dein Kündigungschutz um 12 Monate. "
Das wäre ja echt klasse für alle Ersatzmitglieder. Wahl in KW 13: 6 Monate Küschu Teilnahme an BRSitzung in KW 17: 5 Monate (Rest)Küschu + 12 Monate = 17 Monate Teilnahme an BRSitzung in KW 16: 16 Monate (Rest)KüSchu + 12 Monate = 28 Monate
Die Ersatzmitglieder wären zu beneiden.
01.04.2006 um 21:11 Uhr
@Ramses II Für diese Ausführung des Verständnisses von Kündigungsschutz von DEINER Seite, verdienst Du ja doch ein wenig Haue...
01.04.2006 um 21:14 Uhr
Ich habe p.g.s Ausführunge nur genau gelesen!
01.04.2006 um 21:16 Uhr
Von nichts anderem rede ich...ich war nur ein wenig pädagogischer drauf! :-))
01.04.2006 um 21:21 Uhr
.... aber schön wäre das schon, dann wäre ich lieber Ersatzmitglied. 50 mal in 4 Jahren als Ersatzmitglied an einer Sitzung teilgenommen, und schon habe ich lebenslangen Kündigungsschutz. Da brauchen wir dann über ein Paar Monate hin oder her des "Kandidaten-KSch" gar nicht mehr zu diskutieren.
01.04.2006 um 23:53 Uhr
April April
02.04.2006 um 13:56 Uhr
So und nun ist heute der zweite April, dass heisst die Scherzzeit ist vorbei.
Laut § 144 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist es möglich den Kündigungsschutz anderer BRM auf eine Person zu kumulieren, wenn eben dieser ominöse finanzielle Ausgleich zwischen den BRM's/Kandidaten stattfindet! Ich kann dabei die Intention des Gesetzgebers nicht so ganz nachvollziehen, wenn im neu eingefügten Abs. 2 der finanzielle Ausgleich auf maximal 200 € pro übertragbaren Kündigungsschutzmonat taxiert wird. Mir erscheint diese Summe doch recht hoch. Auch ist mir nicht bekannt, wie ich bei eventuellen Streitigkeiten mit meinen Mitbewerbern um die abzutretenden Kündigungsschutzmonate an diese Einigungsstelle kommen soll, die eben nur in Nepotis am Mus abgehandelt werden kann. Allein die Fahrt dahin erscheint mir viel zu aufwändig und gefährlich.
Aber vielleicht haben hier noch andere Forensiker eine Idee dazu...
03.04.2006 um 13:32 Uhr
@Kölner:
pannemaju Voksal!!?!!
Rharbarber?
(8-|)
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