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Kündigungsschutz obwohl ich nicht zum BR gewählt worden bin ??

C
castro
Nov 2016 bearbeitet

Hallo leider habe ich es nicht geschafft Bei der BR-Wahlen die mindes stimmen zu erreichen und bin nicht im BR nicht drin habe ich trotzdem Kündigungsschutz??

3.970014

Community-Antworten (14)

K
Kerstin

01.04.2006 um 07:51 Uhr

Ja natürlich und zwar 1 Jahr ab Wahltag

P
p.g.

01.04.2006 um 08:09 Uhr

Als Ersatzmitglied hast du 6 Monate Kündigungsschutz. Aber jedesmal wenn Du als Ersatzmitglied zu einer Betriebsratssitzung geladen wirst, erhöht sich Dein Kündigungschutz um 12 Monate.

N
norbert

01.04.2006 um 16:50 Uhr

als Wahlbewerber besteht 6 Monate Kündigungsschutz (§ 15 KSchG). Als Ersatzmitglied besteht 12 Monate Kündigungsschutz, wenn man an einer BR-Sitzung für ein ordentliches BR-Mitglied teilgenommen hat(§15 KSchG).

K
Kölner

01.04.2006 um 16:52 Uhr

Ich suche die ganze Zeit den Unterschied zwischen Antwort Nummer 21583 und Antwort 21616... @norbert, @p.g. Könntet Ihr mich erhellen?

N
norbert

01.04.2006 um 16:56 Uhr

Hallo Kölner, der Unterschied ist, daß ein Ersatzmitglied grundsätzlich kein Kündigungsschutz hat - erst wenn er an einer BR-Sitzung teilnimmt, entsteht der 12 Monatige Kündigungsschutz. OK?

K
Kölner

01.04.2006 um 17:07 Uhr

Aha. Also hat man einen anfänglichen Kündigungsschutz von 6 Monaten als Wahlbewerber und dann einen von 12 Monaten, wenn man auch nur an einer einzigen BR Sitzung teilnimmt, ne?

RI
Ramses II

01.04.2006 um 20:07 Uhr

Kölner,

p.g.s Antwort mag ja richtig gemeint sein, ist aber völlig falsch.

"Als Ersatzmitglied hast du 6 Monate Kündigungsschutz."

Nö! Als Wahlbewerber hat man 6 Monate Kündigungsschutz. Aber nicht als "Ersatzmitglied". Ersatzmitglied ist man nämlich erst nach der Wahl, das aber in der Regel 4 Jahre lang.

"Aber jedesmal wenn Du als Ersatzmitglied zu einer Betriebsratssitzung geladen wirst, erhöht sich Dein Kündigungschutz um 12 Monate. "

Das wäre ja echt klasse für alle Ersatzmitglieder. Wahl in KW 13: 6 Monate Küschu Teilnahme an BRSitzung in KW 17: 5 Monate (Rest)Küschu + 12 Monate = 17 Monate Teilnahme an BRSitzung in KW 16: 16 Monate (Rest)KüSchu + 12 Monate = 28 Monate

Die Ersatzmitglieder wären zu beneiden.

K
Kölner

01.04.2006 um 21:11 Uhr

@Ramses II Für diese Ausführung des Verständnisses von Kündigungsschutz von DEINER Seite, verdienst Du ja doch ein wenig Haue...

RI
Ramses II

01.04.2006 um 21:14 Uhr

Ich habe p.g.s Ausführunge nur genau gelesen!

K
Kölner

01.04.2006 um 21:16 Uhr

Von nichts anderem rede ich...ich war nur ein wenig pädagogischer drauf! :-))

W
w-j-l

01.04.2006 um 21:21 Uhr

.... aber schön wäre das schon, dann wäre ich lieber Ersatzmitglied. 50 mal in 4 Jahren als Ersatzmitglied an einer Sitzung teilgenommen, und schon habe ich lebenslangen Kündigungsschutz. Da brauchen wir dann über ein Paar Monate hin oder her des "Kandidaten-KSch" gar nicht mehr zu diskutieren.

A
Akira

01.04.2006 um 23:53 Uhr

April April

K
Kölner

02.04.2006 um 13:56 Uhr

So und nun ist heute der zweite April, dass heisst die Scherzzeit ist vorbei.

Laut § 144 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist es möglich den Kündigungsschutz anderer BRM auf eine Person zu kumulieren, wenn eben dieser ominöse finanzielle Ausgleich zwischen den BRM's/Kandidaten stattfindet! Ich kann dabei die Intention des Gesetzgebers nicht so ganz nachvollziehen, wenn im neu eingefügten Abs. 2 der finanzielle Ausgleich auf maximal 200 € pro übertragbaren Kündigungsschutzmonat taxiert wird. Mir erscheint diese Summe doch recht hoch. Auch ist mir nicht bekannt, wie ich bei eventuellen Streitigkeiten mit meinen Mitbewerbern um die abzutretenden Kündigungsschutzmonate an diese Einigungsstelle kommen soll, die eben nur in Nepotis am Mus abgehandelt werden kann. Allein die Fahrt dahin erscheint mir viel zu aufwändig und gefährlich.

Aber vielleicht haben hier noch andere Forensiker eine Idee dazu...

B
Benno_BRB

03.04.2006 um 13:32 Uhr

@Kölner:

pannemaju Voksal!!?!!

Rharbarber?

(8-|)

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