Erstellt am 01.04.2006 um 05:51 Uhr von Kerstin
Ja natürlich und zwar 1 Jahr ab Wahltag
Erstellt am 01.04.2006 um 06:09 Uhr von p.g.
Als Ersatzmitglied hast du 6 Monate Kündigungsschutz.
Aber jedesmal wenn Du als Ersatzmitglied zu einer Betriebsratssitzung geladen wirst, erhöht sich Dein Kündigungschutz um 12 Monate.
Erstellt am 01.04.2006 um 14:50 Uhr von norbert
als Wahlbewerber besteht 6 Monate Kündigungsschutz (§ 15 KSchG).
Als Ersatzmitglied besteht 12 Monate Kündigungsschutz, wenn man an einer BR-Sitzung für ein ordentliches BR-Mitglied teilgenommen hat(§15 KSchG).
Erstellt am 01.04.2006 um 14:52 Uhr von Kölner
Ich suche die ganze Zeit den Unterschied zwischen Antwort Nummer 21583 und Antwort 21616...
@norbert, @p.g.
Könntet Ihr mich erhellen?
Erstellt am 01.04.2006 um 14:56 Uhr von norbert
Hallo Kölner, der Unterschied ist, daß ein Ersatzmitglied grundsätzlich kein Kündigungsschutz hat - erst wenn er an einer BR-Sitzung teilnimmt, entsteht der 12 Monatige Kündigungsschutz. OK?
Erstellt am 01.04.2006 um 15:07 Uhr von Kölner
Aha.
Also hat man einen anfänglichen Kündigungsschutz von 6 Monaten als Wahlbewerber und dann einen von 12 Monaten, wenn man auch nur an einer einzigen BR Sitzung teilnimmt, ne?
Erstellt am 01.04.2006 um 18:07 Uhr von Ramses II
Kölner,
p.g.s Antwort mag ja richtig gemeint sein, ist aber völlig falsch.
"Als Ersatzmitglied hast du 6 Monate Kündigungsschutz."
Nö! Als Wahlbewerber hat man 6 Monate Kündigungsschutz. Aber nicht als "Ersatzmitglied". Ersatzmitglied ist man nämlich erst nach der Wahl, das aber in der Regel 4 Jahre lang.
"Aber jedesmal wenn Du als Ersatzmitglied zu einer Betriebsratssitzung geladen wirst, erhöht sich Dein Kündigungschutz um 12 Monate. "
Das wäre ja echt klasse für alle Ersatzmitglieder.
Wahl in KW 13: 6 Monate Küschu
Teilnahme an BRSitzung in KW 17: 5 Monate (Rest)Küschu + 12 Monate = 17 Monate
Teilnahme an BRSitzung in KW 16: 16 Monate (Rest)KüSchu + 12 Monate = 28 Monate
Die Ersatzmitglieder wären zu beneiden.
Erstellt am 01.04.2006 um 19:11 Uhr von Kölner
@Ramses II
Für diese Ausführung des Verständnisses von Kündigungsschutz von DEINER Seite, verdienst Du ja doch ein wenig Haue...
Erstellt am 01.04.2006 um 19:14 Uhr von Ramses II
Ich habe p.g.s Ausführunge nur genau gelesen!
Erstellt am 01.04.2006 um 19:16 Uhr von Kölner
Von nichts anderem rede ich...ich war nur ein wenig pädagogischer drauf! :-))
Erstellt am 01.04.2006 um 19:21 Uhr von w-j-l
.... aber schön wäre das schon, dann wäre ich lieber Ersatzmitglied. 50 mal in 4 Jahren als Ersatzmitglied an einer Sitzung teilgenommen, und schon habe ich lebenslangen Kündigungsschutz. Da brauchen wir dann über ein Paar Monate hin oder her des "Kandidaten-KSch" gar nicht mehr zu diskutieren.
Erstellt am 01.04.2006 um 21:53 Uhr von Akira
Erstellt am 02.04.2006 um 11:56 Uhr von Kölner
So und nun ist heute der zweite April, dass heisst die Scherzzeit ist vorbei.
Laut § 144 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist es möglich den Kündigungsschutz anderer BRM auf eine Person zu kumulieren, wenn eben dieser ominöse finanzielle Ausgleich zwischen den BRM's/Kandidaten stattfindet! Ich kann dabei die Intention des Gesetzgebers nicht so ganz nachvollziehen, wenn im neu eingefügten Abs. 2 der finanzielle Ausgleich auf maximal 200 € pro übertragbaren Kündigungsschutzmonat taxiert wird.
Mir erscheint diese Summe doch recht hoch. Auch ist mir nicht bekannt, wie ich bei eventuellen Streitigkeiten mit meinen Mitbewerbern um die abzutretenden Kündigungsschutzmonate an diese Einigungsstelle kommen soll, die eben nur in Nepotis am Mus abgehandelt werden kann. Allein die Fahrt dahin erscheint mir viel zu aufwändig und gefährlich.
Aber vielleicht haben hier noch andere Forensiker eine Idee dazu...
Erstellt am 03.04.2006 um 11:32 Uhr von Benno_BRB
@Kölner:
pannemaju Voksal!!?!!
Rharbarber?
(8-|)